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Michael Roth
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Frage von Patrik B. •

Sehr geehrter Herr Roth,ist es Ihrer Meinung nach legitim daß die Ukraine Politiker außerhalb der Ukraine töten läßt?

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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

In Friedenszeiten finden allein die Normen des Menschenrechts, insbesondere das Recht auf Leben, Anwendung, wodurch „gezielte Tötungen“ in aller Regel (sofern keine Notwehr vorliegt) völkerrechtlich unzulässig sind.

Seit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs am 24. Februar 2022 befindet sich die Ukraine in einem bewaffneten Konflikt mit der Russischen Föderation. Das humanitäre Völkerrecht gibt den rechtlichen Rahmen vor, in dem sich die Ukraine gegen Russlands Angriffskrieg wehren darf. Das humanitäre Völkerrecht erlaubt einer Konfliktpartei gezielte Tötungen in einem bewaffneten Konflikt, auch im Hoheitsgebiet anderer Staaten.

Dabei sind allerdings nur gezielte Tötungen von solchen Personen legitim, die militärische Funktionen erfüllen und organisatorisch als Teil der Streitkräfte anzusehen sind. Alle anderen Personen sind als Zivilisten völkerrechtlich geschützt – zumindest solange sie nicht unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen und dadurch ihren Zivilistenstatus bewusst preisgeben. Inwieweit das auf die von ihnen angeführten Personen zutrifft, kann ich jedoch nicht abschließend bewerten.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Roth 

               

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