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Peter Tomaschko
CSU
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Frage von Marcus K. •

Wie passt das von Ministerpräsident Söder geplante Verbot gendergerechter Sprache zum Motto der CSU “Leben und leben lassen“? Und hat Bayern derzeit keine dringenderen Probleme?

Sehr geehrter Herr Tomaschko,

Zunächst einmal Glückwunsch zur Wiederwahl!

Dann folgende Fragen:
In seiner Regierungserklärung vom 05.12.23 hat Ministerpräsident Söder formuliert: „Wir werden das Gendern in Schule und Verwaltung sogar untersagen“.
A) Wie passt aus Ihrer Sicht dieses Sprachverbot zum Motto der CSU „Leben und leben lassen“?
B) Unterstützen Sie dieses Sprachverbot? Falls ja: Warum wollen Sie Menschen vorschreiben, wie Sie zu schreiben und zu sprechen haben?
C) Gerne betonen konservative Kreise den biologischen Unterscheid zwischen den Geschlechtern. Warum sollte dieser Ausrichter Sicht nicht auch in der Sprache wiederfinden?
D) Hat Bayern eigentlich keine größeren Probleme?
Mit freundlichen Grüßen,
Marcus K.

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Sehr geehrter Herr K.,

Grundlage für die Rechtschreibung in Schulen, öffentlicher Verwaltung und Rechtspflege ist das Amtliche Regelwerk für die deutsche Rechtschreibung, das vom Rat für deutsche Rechtschreibung herausgegeben wird. Für den Schulunterricht in Bayern ist dies in einer Kultusministeriellen Bekanntmachung „Deutsche Rechtschreibung“ seit 2006 festgeschrieben. Darin heißt es, dass die Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung in der jeweils gültigen Fassung die verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen bayerischen Schulen ist.

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgt dementsprechend auch den aktuellen Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung, der als zentrale Instanz in Fragen der Rechtschreibung die steten Entwicklungen im Gebrauch der deutschen Rechtschreibung beobachtet. In seinen Empfehlungen vom 26.03.2021 und dem jüngsten Beschluss vom 14.07.2023 zur geschlechtergerechten Schreibung wurde die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinneren in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu diesem Zeitpunkt nicht empfohlen.

Schülerinnen und Schüler dürfen daher im Unterricht weder dazu gedrängt werden, diese Sonderzeichen zu verwenden, noch dürfen ihnen aus deren Nichtverwendung Nachteile erwachsen.

Wie der Rat für deutsche Rechtschreibung zudem darauf hinweist, ist die von ihm vertretene Auffassung, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen, eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht allein mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden könne. Dem Anliegen einer sprachlichen Repräsentanz aller Geschlechter wird dabei in der bayerischen Verwaltung und in den bayerischen Behörden insbesondere durch die Verwendung geschlechtsspezifischer Einzelformen (z. B. Lehrerin), Paarformeln (z. B. Schülerinnen und Schüler) oder geschlechtsneutraler Ausdrücke (z. B. Jugendliche) Rechnung getragen.

In seiner Regierungserklärung vom 05.12.2023 hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder lediglich eingefordert, die bislang geltende amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung an Schulen und Behörden auch tatsächlich einzuhalten. Wie oben beschrieben gehört die Verwendung von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen derzeit nicht dazu.

Das Bayerische Kultusministerium prüft derzeit, inwieweit es Änderungsbedarf im Schulbereich gibt. Unser Ziel sind klare und für alle Beteiligten verlässliche Regelungen zur Sprache. Mit dem Verbot des Genderns halten wir uns konsequent an die Empfehlung des Rates für deutsche Rechtschreibung. Bei diesem Thema braucht es eine klare Haltung und kein Aufweichen bestehender Rechtschreibregeln.

 

Mit freundlichen Grüßen

Peter Tomaschko

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