Dr. Reinhard Brandl
Reinhard Brandl
CSU
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Frage von Herwig L. •

Frage an Reinhard Brandl von Herwig L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Brandl!

Nach den persönlichen Erfahrungen mit der DB-Privatisierung möchte ich Sie auffordern, dem Gesetz für eine Privatisierung der Unterhaltung unseres Bundesautobahnnetzes nicht zuzustimmen.
Wie und wer wird die Tochtergesellschaft kontrolliert?
Falls diese Gesellschaft mit der Maut nicht genug Gewinn oder sogar Verlust machen sollte, wer muss dann zahlen?
Nachdem KFZ-Steuer und Mineralölsteuer die Erhaltung des Straßennetzes nicht gesschafft haben, wie soll das die kommende Straßenmaut fertig bringen?
Ich erwarte noch vor der Abstimmung im Bundestag Ihre Antwort und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Herwig Laabs

Dr. Reinhard Brandl
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Laabs,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur Verkehrsinfrastrukturgesellschaft vom 29. Mai 2017, die ich Ihnen gerne beantworte.

Eine Privatisierung von Autobahnen war nicht Ziel des Gesetzesvorhabens. Im Gegenteil, es wurde sogar im Grundgesetz festgehalten, dass der Bund zu 100 Prozent Eigentümer der neuen Infrastrukturgesellschaft ist. Auch in den Begleitgesetzen ist festgeschrieben, dass sich Dritte an der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften nicht beteiligen können, auch nicht mittelbar.

Es ist wichtig in der Diskussion zwischen dem Eigentum (an der Gesellschaft und der Infrastruktur) und der Finanzierung (von einzelnen Projekten) zu unterscheiden. Die von Ihnen angesprochenen öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) fallen in den Bereich der Finanzierung und waren nur am Rande Gegenstand der Gesetzesänderungen. Solche Projekte waren bisher schon möglich. Wir haben den rechtlichen Rahmen dafür nur konkretisiert.

Die Infrastrukturgesellschaft wird in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) errichtet. Die Gesellschafterversammlung der GmbH berät und beaufsichtigt die Geschäftsführung in ihrem Handeln. Die Bundesregierung wir in diesem Gremium durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vertreten. Der Bund stellt der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft die Mittel aus der Lkw-Maut sowie der Infrastrukturabgabe zur Finanzierung zur Verfügung. Eine Übertragung von Schulden des Bundes oder von Dritten auf die Gesellschaft ist durch Festschreibung im Grundgesetz ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Brandl

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