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Rüdiger Kruse
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Frage von Torsten L. •

Frage an Rüdiger Kruse von Torsten L. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Kruse,

Mit welcher Begründung haben Sie dem Leistungsschutzrecht zugestimmt, wenn anerkannte Experten wie der Medienjournalist Stefan Niggemeier dessen Irrsinn deutlich dokumentiert haben: http://www.stefan-niggemeier.de/blog/tag/leistungsschutzrecht/

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Landsiebel,

vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch zu dem Thema Leistungsschutzrecht.

In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir lange und intensiv über dieses Thema beraten. Letztendlich haben wir uns für ein positives Votum zu der überarbeiteten Fassung entschlossen. Die Gründe hierfür lege ich Ihnen gerne dar.

Mit dem Leistungsschutzrecht erhalten Presseverlage künftig ein eigenes Recht, um ihre Presseerzeugnisse im Internet zu verkaufen. Damit solle ein Beitrag zum Erhalt der Pressevielfalt und des Qualitätsjournalismus geleistet werden. Bereits heute gibt es im Urheberrecht zahlreiche Leistungsschutzrechte, z. B. für Musiklabels, Fernsehsender oder Filmproduzenten. Damit wird deren Leistung als Mittler zwischen Urhebern und Verbrauchern honoriert. Ausgenommen waren davon bislang die Verleger, die kein eigenes Schutzrecht besaßen. Für gedruckte Zeitungen und Zeitschriften war dies, vor der Verbreitung des Internets, schlichtweg nicht notwendig. Daher fehlte im Internet bis dato ein eigenes Recht, um sich gegen Missbrauch wehren zu können. Die CDU/CSU-FDP Koalition hat mit dem Gesetz, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, diese Lücke geschlossen.

Das Leistungsschutzrecht dürfen Presseverlage nur gegenüber Suchmaschinen und sogenannten Newsaggregatoren geltend machen, die gezielt Presseartikel im Internet suchen und für Dritte neu zusammenstellen. Damit soll verhindert werden, dass Bezahlschranken im Internet unterlaufen werden können.

Im Sinne der Informationsfreiheit bleiben Zitate und Links frei. Auch Suchfunktionen in sozialen Netzwerken und Kommunikationsplattformen werden nach einhelliger Ansicht der Sachverständigen in der Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien nicht erfasst. In einem Änderungsantrag haben die Koalitionsfraktionen auch klargestellt, dass einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte nicht in den Anwendungsbereich fallen. Ob Nachrichtenschnipsel bei Suchmaschinen vergütungspflichtig sind, müssen Verlage und Suchmaschinen in Verhandlungen festlegen.

Beste Grüße
Rüdiger Kruse