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Frage von Andreas S. •

Frage an Sascha Raabe von Andreas S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dr. Raabe,

erst einmal möchte ich mich herzlich bedanken für die schnelle Antwort auf meine Frage vom 24. März 2017 zur Evaluierung der Umrüstung von lauten Güterwagen.

Mittlerweile liegt das Ergebnis nun vor. Es ist schwer zu finden; das Bundesverkehrsministerium scheint an einer Veröffentlichung nicht sehr viel zu liegen, da die Evaluierung wohl nicht das erhoffte Ergebnis gebracht hat. Die Kollegin Anette Sawade, Mitglied im Verkehrsausschuss, hat auf ihrer Homepage allerdings mitgeteilt, dass erst 44,25 % der Güterwagen mit einer Flüsterbremse ausgestattet sind.

Der Satz aus dem Koalitionsvertrag: „Den Stand der Umrüstung werden wir 2016 evaluieren. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt nicht mindestens die Hälfte der in Deutschland verkehrenden Güterwagen umgerüstet sein, werden wir noch in dieser Wahlperiode ordnungsrechtliche Maßnahmen auf stark befahrenen Güterstrecken umsetzen, z. B. Nachtfahrverbote für nicht umgerüstete Güterwagen.“ hat meines Erachtens nun keinerlei Interpretationsspielraum mehr.

An dieser Stelle nochmals meine Frage: Wann werden jetzt noch in dieser Wahlperiode welche ordnungsrechtlichen Maßnahmen umgesetzt?

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schünemann

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Sehr geehrter Herr Schünemann,

gerne habe ich mich auf Ihre Anfrage hin nochmal beim Bundesverkehrsministerium nach dem Stand erkundigt. Der Einfachheit halber gebe ich die Stellungnahme der zuständigen Fachabteilung hier ungekürzt 1:1 wieder.

Stellungnahme:

„Der Stand der Umrüstung lauter Güterwagen auf leise Bremssohlen wurde den Festlegungen des Koalitionsvertrages entsprechend zum 31.12.2016 evaluiert. Zu diesem Zeitpunkt waren 44,2 Prozent der auf dem deutschen Schienennetz verkehrenden Wagen leise. Ende Mai 2017 waren bereits 47,3 Prozent der Güterwagen mit leisen Bremssohlen ausgestattet. Noch im Sommer 2017 wird die Umrüstquote von 50 Prozent übertroffen werden. Zudem liegen dem Eisenbahn-Bundesamt mehr als 100.000 Anmeldungen zur Umrüstung für den Zeitraum von 2017 bis 2020 vor. Diese erfolgreiche Entwicklung ist nicht zuletzt das Ergebnis des vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in 2012 eingeführten lärmabhängigen Trassenpreissystems, mit dem die Wagenhalter bei der Umrüstung ihre Fahrzeugflotten mit bis zu 152 Mio. € über acht Jahre bis 2020 gefördert werden. In Ausführung des Koalitionsvertrages hat das BMVI das Schienenlärmschutzgesetz vorgelegt, das der Deutsche Bundestag und der Bundesrat beschlossen haben. Das bedeutet, dass ab 2020 der Betrieb lauter in- und ausländischer Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz grundsätzlich untersagt ist.“

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen dienen konnte. Weitergehende fachspezifische Fragen können Sie gerne auch direkt an das BMVI richten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sascha Raabe