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Stephan Harbarth
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Frage von Andreas T. •

Frage an Stephan Harbarth von Andreas T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Harbarth

Für den durchschnittlichen Bundesbürger gehört es nicht zum Alltag, Verträge abzuschließen, den Erwerb von Konsumgütern natürlich ausgeschlossen. Wenn es doch einmal vorkommt, ist er in der Regel überfordert, weil er die juristischen Formulierungen nicht versteht. Auch die Umfänge der Verträge werden immer länger und überfordern ihn zusätzlich. Ansonsten bewegen wir uns oft völlig gedankenlos im Alltag, ohne darüber nachzudenken, ob wir gegen bestehende Gesetze oder Verordnungen verstoßen. Dies ist aber keine Missachtung der aktuellen Rechtsordnung, sondern der Unmöglichkeit geschuldet, unsere Gesetze und Verordnungen in ihrer Gesamtheit zu kennen, geschweige denn zu verstehen. Der Bürger lernt die Einhaltung von Gesetzen nicht durch deren Verständnis, sondern durch Strafen. Was nicht bestraft wird, ist nicht existent. Wenn eine Rechtsordnung ausufert, so dass man für jedes Themenfeld Fachanwälte benötigt, dient sie nicht dem friedlichen Zusammenleben der Menschen, sondern der Bereicherung von Eliten. Das Abschließen von Verträgen mit Kinder ist unzulässig, weil sie die Tragweite nicht verstehen können. Ist das Beschließen von Gesetzen und Verträgen zulässig, wenn nicht alle Abgeordneten die Tragweite erfassen können? Nach meiner Einschätzung ist das bei der Fülle der Beschlüsse allein zeittechnisch unmöglich.
Wieviel Prozent der Abgeordneten müssen ihrer Meinung nach eine Beschlussvorlage verstehen, damit sie Vertragsverbindlichkeit erlangt?

Wieviel Prozent der Bevölkerung müssen Gesetze verstehen können, damit sie Gültigkeit besitzen können, ober anders herum, ab wieviel Prozent Unverständnis sind Strafen nicht mehr gerechtfertigt.

Mit freundlichen grüßen
Andreas Teichmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Teichmann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. Februar 2017.

Der Deutsche Bundestag ist ein sog. Arbeitsparlament mit Abgeordneten, die sich mit den spezifischen Gesetzgebungsvorhaben als sog. Berichterstatter ihrer jeweiligen Fraktion umfassend befassen. Die Berichterstatter begleiten die Gesetzgebungsvorhaben bis zur endgültigen Lesung und Abstimmung im Plenum. In dieser Rolle sind die Berichterstatter Ansprechpartner für diejenigen Abgeordneten, die sich mit dem spezifischen Thema nicht eingehend befassen können.

Ich bin der festen Überzeugung, dass die überwältigende Mehrheit der Abgeordneten ihre Entscheidungen sachgerecht vorbereitet.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Harbarth