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Stephan Harbarth
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Frage von Jens R. •

Frage an Stephan Harbarth von Jens R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Harbarth,

laut Berichten wollen die Parteien des Bundestages Sie zur Wahl als Richter am Bundesverfassungsgericht vorschlagen.
Weiterhin sollen Sie nach zwei Jahren als Präsident die Nachfolge von Richter Voßkuhle antreten.

Würden Sie mir bitte folgende zwei Fragen beantworten?

1. Laut Ihrer Vita haben Sie noch nie ein Richteramt bekleidet, sondern waren neben der Tätigkeit als Bundestags-Abgeordneter bisher nur als Anwalt tätig. Sind Sie der Meinung, daß Sie ohne direkte Berufserfahrung für das fünft-höchste Amt der Bundesrepublik geeignet sind?

2. Sehen Sie Interessenskonflikte zwischen Ihrer bisherigen Tätigkeit u.a. als Vorstandsmitglied der Anwaltskanzlei SZA AG? Diese Kanzlei vertritt z.B. die Interessen der Volkswagen AG im Rahmen der "Diesel-Gate"-Affäre. Bereits in Ihrer Funktion als CDU-Bundestagsabgeordneter wurde Ihnen "Befangenheit" bei dem Thema vorgeworfen. Zum Beispiel haben Sie für die Absetzung des Tagesordnungspunktes VW gestimmt, ohne den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz über diesen Interessenskonflikt zu informieren.

Besten Dank für Ihre Zeit und eine ernstgemeinte Antwort.
J. R.

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Antwort ausstehend von Stephan Harbarth
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