Wie genau könnte Änderung geschlechtsspezifischer Familiennamen für nicht-binäre Personen ablaufen?
Sehr geehrter Herr L.,
ich bin nicht-binär und will meinen Geschlechtseintrag 'weiblich' zu 'divers' ändern. Bei Einbürgerung habe ich meinen Vornamen zu einem geschlechtsneutralen VN geändert. Gleichzeitig habe ich auch meinen geschlechtsspezifischen Familiennamen ändern lassen – von Lebedeva zu Lebedev (Bed.: Sohn v. Schwan).
Die Beamtin des Standesamtes meinte, Lebedev sei ursprüngliche Form meines FNs. Als Folge habe ich jetzt die Situation: in den Institutionen werde ich nur noch mit 'Herr Lebedev' aufgerufen, obwohl ich nach wie vor 'weiblich' bin... Es stellte sich heraus: nicht der VN Alex (als geschlechtsneutral bekannt), sondern eher mein ‚männlicher‘ FN ist für eine Herr-Ansprache entscheidend. Viele Einheimische wissen: bei Slaven-FN weisen Suffixe -ev/-ov auf „männlich“ hin.
Ich wünsche mir einen geschlechtsneutralen FN – in meinem Fall wäre es FN-Kern Lebed (der Übername des Vorfahren). Hätte ich Schanzen im Sinne neuer Gesetzgebung? Reihenfolge meiner Handlungen?