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Tiemo Wölken
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Frage von Joachim D. •

Was bedeutet "Kontrolle über die Information" im Digital Services Act?

Sehr geehrter Herr Wölken,
nach Erwägungsgrund 18 DSA haftet ein Provider, wenn er eine aktive Rolle spielt, sodass er Kenntnis oder Kontrolle über die fremde Information erhält. Während der Begriff "Kenntnis über die Information" sich klar und deutlich in Artikel 6 Absatz 1 DSA widerspiegelt, findet sich der Begriff "Kontrolle über die Information" hingegen nicht im Gesetzestext des DSA wieder. Dies dürfte für erhebliche Auslegungsschwierigkeiten sorgen. Hat z.B. ein Host-Provider bereits dann schon Kontrolle über die fremde Information, wenn er den Nutzern Hilfestellung leistet oder wenn er fremde Inhalte einheitlich strukturiert? Hier kann man viel zu beliebig in alle Richtungen argumentieren, sodass der Kontrollbegriff im DSA meiner Meinung nach präzisiert werden sollte? Ich finde, Kontrolle beginnt erst dann, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird - so wie ein Chefredakteur Inhalte eines unterstehenden Redakteurs eigenhändig ändert. MfG

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Genau so, wie Sie es beschreiben, ist es auch gemeint. "Kontrolle" bedeutet, dass ich ein direktes Kontrollverhältnis zum Inhalt habe, ähnlich wie es eben eine Chefredakteur*in im Sinne der editoriellen Kontrolle hat. Dafür reicht es aber nicht, wenn z.B. ein Empfehlungsalgorithmus automatisch Inhalte kuratiert. Um der Dynamik schädlicher Empfehlungen durch solche Algorithmen Herr zu werden, bietet der DSA über die Maßnahmen zu systemischen Risiken für große Plattformen andere Werkzeuge.

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