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Frage von Sebastian H. •

Frage an Ulrich Kelber von Sebastian H. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Kelber,
ich habe selber auch Kapital in dem Bioenergiepark in Penkun angelegt, das war im Jahr 2007. Damals war nicht abzusehen, das diese Anlagen in dieser Weise vom Erneuerbaren-Energien-Gesetz erfasst werden.
Jetzt wäre dieser Park existenziell bedroht, wenn nicht die Gesetzesinitiative des Bundesrartes zur Herstellung des Bestandsschutzes für Altanlagen verabschiedet werden kann. Warum wird diese von Ihnen blockiert?
Ist Ihnen bewusst, welch ein Schaden sowohl für die Gesamtwirtschaft in dieser Region, als auch für meine sauer erwirtschafteten Einlagen entstünde, wenn der Bioenergiepark pleite gehen würde?
Die Finanzkriese ist schon bedrohlich genug, aber dieses Risiko ist parteipolitisch gemacht und hat damit nichts zu tun.
Bleibt nur noch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu hoffen. Ist schon traurig, wenn wir nur durch diese Instanz zu gerechten Gesetzen gelangen.
Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Höckelmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Höckelmann,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Bioenergiepark Penkun. Ich habe zu diesem Thema ja hier schon einiges gesagt. Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen, dass ich die Gesetzesinitiative des Bundesrates blockiere. Es gibt einen Beschluss der Bundesregierung, der ich bekanntlich nicht angehöre, den Gesetzentwurf ruhen zu lassen bis die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vorliegt. Dies halte ich für richtig. Penkun ist - und das können Sie hier auf Abgeordnetenwatch auch bei meinem CSU-Kollegen Josef Göppel nachlesen - gerade der Grund, weshalb das EEG an dieser Stelle geändert worden ist. Die Betreiberfirma wusste vor Inbetriebnahme, dass der Gesetzgeber die Aufteilung in viele Kleinanlagen zur Erzielung des höheren EEG-Bonus für nicht zulässig hielt und hat es trotzdem getan. In den Prospekten der Firma wurde darauf hingewiesen, dass die sich das EEG ändern kann oder es zu einer anderen rechtlichen Beurteilung kommen kann. Man hat also in Kenntnis der Rechtsauffassung der Bundesregierung den Interpretationsraum des Gesetzes ausgenutzt - zu Lasten der Stromkunden, die die viel zu hohe EEG-Vergütung letztlich bezahlen mussten. Ich finde, dass der Staat und die Stromkunden sich ein solches Verhalten einer Firma nicht gefallen lassen müssen. Ob ich damit auch rechtlich richtig liege, entscheidet wie gesagt jetzt das Bundesverfassungsgericht. Sowohl die Gesetzänderung zum EEG als auch der Beschluss der Bundesregierung sind übrigens mit den Stimmen von CDU/CSU gefasst worden. Die Nebelkerzen unseres Koalitionspartners sind also sehr unglaubwürdig!

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber