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Frage von Jörg J. •

Frage an Ulrich Kelber von Jörg J. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Kelber,

ich bin Investor in Biogasanlagen, welche u.a. die Fernwärme der Stadt Bützow in MP erzeugen. Hier wurden seinerzeit 4 x 500 KW Anlagen erstellt. Dieses Konzept wurde auch aus Gründen der Ausfall-(Wärmeerzeugungs-) sicherheit gewählt. Wie soll das von Ihnen vertretene Modell der Einzelanlage die sinnvolle und von Ihnen ebenfalls geforderte Verwendung der Wärmenutzung für den Abnehmer sicherstellen? Da eine Anlage immer einmal ausfallen kann, bin ich nur mit mindestens 2 Anlagen in der Lage eine gewisse Wärmeerzeugung verlässlich zu garantieren. Hier widersprechen sich meiner Meinung nach ihre Forderungen.

Vielleicht sollte man den Anlagenbegriff auch von bestimmten Konzeptparametern wie erforderliche Redundanz zur Sicherstellung der Wärme abhängig machen. Wenn die Einzelanlage keinen Strom erzeugt, merkt es der Abnehmer (Energieversorger) nicht. Wenn aber die Wärme ausfällt, merkt es der Abnehmer sehr schnell.

Ich freue mich über eine Stellungnahme.

Mit freunflichem Gruß,
Jörg Jagnow

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Jagnow,

für Ihre Anfrage bedanke ich mich.
Soweit ich das aktuell beurteilen kann, sollte die Bestimmung im EEG zur benachbarten Aufstellung von Einzelanlagen für Fälle wie Ihren kein Problem darstellen. Soweit die zweite Anlage tatsächlich nur redundant verfügbar sein soll, also nicht ständig Strom liefert und also nur aktiviert wird, wenn eine Erstanlage havariert ist, das wiederum dem Netzbetreiber nachgewiesen kann, ergibt sich für meine Begriffe keine Situation, die durch den § 19 EEG erfasst wäre. Wenn allerdings eine solche redundante zweite Anlage ständig Strom liefert, kann ich nur darauf hinweisen, dass damit der § 19 EEG berührt wird. In diesem Fall sind solche Wärmelieferungskonzepte, wie Sie sie betreiben, auf Basis des EEG nur zulässig, wenn die Biogasmenge in das Netz eingespeist würde und an anderer Stelle ausgespeist und in KWK verstromt werden kann.
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass diese Auskunft bei Ihnen nicht auf Gegenliebe stoßen wird. Hier wie in anderen Fällen werden Projekte erschwert, weil der Gesetzgeber nicht umhin konnte, im Wege einer Klarstellung den Missbrauch in großem Stil an anderer Stelle zu begegnen. Mich erreichen derzeit übrigens auch zahlreiche Briefe von Anlagenbetreibern, die nicht gesplittet haben, weil aus ihrer Sicht schon damals die Rechtslage eineindeutig war.

Da wir mit der EEG-Novelle 2009 gerade im Bereich der Biogasanlagen einige Verbesserungen, z.B. bei der Vergütung erzeugter Wärme, vorgesehen haben, würde mich die Gesamtvergütung für Ihre Anlage in 2008 und 2009 interessieren!?

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber