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Frage von Josef R. •

Frage an Ulrich Kelber von Josef R. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Kelber,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage zum umstrittenen §19 des neuen EEG. Leider haben Sie jedoch meine Kernfrage nicht beantwortet.
Ich kann auch nicht nachvollziehen, wieso es sich um einen Rechtsverstoß handeln soll, wenn man gegen den Willen des Gesetzgebers verstößt. Maßgeblich ist doch wohl der Gesetzestext selbst und nicht der Wille desjenigen, der das Gesetz formuliert hat. Außerdem muss es ja wohl eine Interpretationslücke im alten EEG geben, denn ansonsten hätte der Anlagenbegriff im neuen EEG nicht neu definiert werden müssen.
Unabhängig von der rechtlichen Seite frage ich Sie außerdem, warum gerade private Klein-Investoren (mehr als 5000 in Penkun), die ihr gespartes Geld vertrauensvoll in diese Biogasanlagen gesteckt haben, um einerseits die erneuerbaren Energien zu fördern und gleichzeitig hiermit ihre private Altersvorsorge aufzustocken, und Landwirte in strukturschwachen Gebieten, die durch langfristige Substratlieferverträge ihre Existenz sichern wollten, für das Unvermögen des Gesetzgebers zur Erstellung klar formulierter Gesetzestexte, bestraft werden sollen? Die eigentlichen Initiatoren und Betreiber der Anlagen sind nämlich finanziell kaum betroffen.
Betroffen sind im übrigen zum größten Teil Anlagenparks mit bis zu max. 5 Einzelanlagen von jeweils 500 KW, die bei einer Zusammenfassung ca. 4-5 Ct pro erzeugter kWh Strom verlieren und damit nicht mehr kostendeckend betrieben werden können.
Ich möchte Sie dringend bitten, in Ihrer Fraktion dafür zu plädieren, die Blockadehaltung gegenüber dem Bestandschutz endlich aufzugeben um schnellstmöglichst insbesondere im Interesse der Investoren und der Landwirte für die Verabschiedung der bereits vorliegenden Gesetzesentwürfe zu sorgen um so den Bestandschutz für bestehende Anlagen zu gewährleisten. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu warten bedeutet wahrscheinlich schon das Aus für viele dieser Anlagen.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Rüschoff

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rüschoff,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Sie haben eine wirklich interessante Rechtsauffassung, die ich und offensichtlich auch das Bundesverfassungsgericht allerdings nicht teilen können. Ich habe in meiner Antwort an Herrn Mathes noch einmal das Notwendige zu Penkun gesagt, mehr fällt mir dazu nicht mehr ein.
Für alle Anlagen gilt, dass die EEG-Clearingstelle bis zum 17. April 2009 die laufende Prüfung abschließt und also die Frage klärt, wann sich Anlagen auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber