Bild Ute Finckh-Krämer
Ute Finckh-Krämer
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ute Finckh-Krämer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Gunnar L. •

Frage an Ute Finckh-Krämer von Gunnar L.

Sehr geehrte Frau Dr. Ute Finckh-Krämer,

können Sie mir bitte erklären wie die Frage zu CETA und TTIP zu ihrem Abstimmungsverhalten passt?
Frage vom 02.12.2014: werden Sie sich in Partei und Parlament konsequent gegen Investorenschutzklauseln einsetzen?
Antwort vom 03.12.2014: ich habe mich in der SPD-Fraktion bereits gegen die Zulassung von Schiedsgerichten bei CETA und TTIP ausgesprochen und werde diese Position weiter vertreten.

Abstimmung am 25.09.2014
Abstimmungsfrage: Ablehnung von Schiedsgerichten bei TTIP und CETA
Abstimmungsverhalten: NEIN

Sie wollen sich konsequent gegen Investorenschutzklauseln einsetzen, stimmen aber nicht gegen Gelegenheit, dass Konzerne Staaten vor internationalen Schiedsgerichten (außerhalb der ordentlichen staatlichen Gerichtsbarkeit) verklagen können.

Danke für eine Antwort!

Bild Ute Finckh-Krämer
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Langner,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Am 24.9.2014 wurde in insgesamt drei namentlichen Abstimmungen über zwei Entschließungsanträge der Fraktion DIE LINKE sowie über die Empfehlung des zuständigen Wirtschaftsausschusses zum Umgang mit einem Antrag der Grünen abgestimmt. Ich habe in der Tat die beiden Entschließungsanträge abgelehnt und der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (den Antrag der Grünen abzulehnen) zugestimmt. Einer der beiden Anträge der Partei DIE LINKE hat den Beschluss des SPD-Parteikonvents zu TTIP/CETA praktisch unverändert übernommen, was die interessante Frage aufwarf, ob DIE LINKE sich jetzt SPD-Positionen 1:1 zu eigen macht, aber das nur am Rande.

Alle drei Anträge, um die es in diesen namentlichen Abstimmungen ging, waren Aufforderungen an die Bundesregierungen, keine Abstimmungen in der Sache (wie Abstimmungen über Gesetze oder über Auslandseinsätze der Bundeswehr). Die Regierungsfraktionen haben - wie es in früheren Legislaturperioden auch der Fall war und in Landesparlamenten genauso üblich ist und war - generell ein gemeinsames Abstimmungsverhalten vereinbart. Vom gemeinsamen Abstimmungsverhalten kann natürlich unter Berufung auf die grundgesetzlich garantierte Gewissensfreiheit der Abgeordneten abgewichen werden. Wenn Sie mein Abstimmungsverhalten bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr ansehen, werden Sie feststellen, dass ich mich immer wieder auf diese Gewissensfreiheit berufe und abweichend vom Fraktionsvotum abstimme. Aber ich sehe Aufforderungen an die Bundesregierung (geschweige denn eine Verabschiedung von SPD-Parteiratsbeschlüssen als Resolution des Bundestages) nicht als Gewissensfragen an. Ein abweichendes Stimmverhalten bei Aufforderungen an die Bundesregierung führt auch nicht dazu, dass meine Argumente in meiner Fraktion mehr Gehör finden - ganz im Gegenteil.

Wenn CETA oder TTIP allerdings eines Tages zur Ratifizierung anstehen, greift aus meiner Sicht die Gewissensfreiheit. Und dann werde ich einem Abkommen zwischen Rechtsstaaten, das für ausländische Investoren Klagemöglichkeiten außerhalb der nationalen bzw. europäischen Gerichte vorsieht, nicht zustimmen. In der Zwischenzeit werde ich mich so gut ich kann an der Debatte inner- und außerhalb meiner Partei und Fraktion beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Finckh-Krämer