Bürgerschaftswahlrecht Bremen 2011

Besonderheiten

- Wahlrechtsreform ab 2011 aufgrund eines erfolgreichen Volksbegehrens „Mehr Demokratie - Ein neues Wahlrecht für Bremen“
- Als erstes Bundesland hat Bremen das aktive Wahlrechtsalter zur Landtagswahl auf 16 Jahre abgesenkt
- Die Städte Bremen und Bremerhaven bilden getrennte Wahlbereiche. Auch die Fünf-Prozent-Klausel wird getrennt angewandt.

Abgeordnetenzahl

Seit der Wahl 2003 umfasst die Bremische Bürgerschaft 83 Sitze, die über offene Listen vergeben werden.

Davon werden 68 Sitze im Wahlbereich Bremen und 15 Sitze im Wahlbereich Bremerhaven verteilt.

Wahlperiode

Die Legislaturperiode beträgt vier Jahre.

Aktives und passives Wahlrecht

Aktiv wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-) Wohnsitz in Bremen hat. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der mindestens 18 Jahre alt ist.

Stimmenzahl

Jeder Wähler hat fünf Stimmen, die er an die Kandidaten der Listen in seinem Wahlbereich geben kann. Die fünf Stimmen können in beliebiger Weise auf Kandidaten (Personenwahl) oder auf Wahlvorschläge in ihrer Gesamtheit (Listenwahl) verteilt werden. Jede Aufteilung ist zulässig, solange nicht mehr als fünf Stimmen vergeben werden.

Sperrklausel

Für die Sitzverteilung in den beiden Wahlbereichen Bremen und Bremerhaven werden nur jene Parteien berücksichtigt, die im jeweiligen Wahlbereich mindestens fünf Prozent der insgesamt dort abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.
Sitzzuteilungsverfahren

Die Mandate werden seit 2003 nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë) verteilt.

Sitzverteilung

Die 68 Sitze im Wahlbereich Bremen sowie die 15 Sitze im Wahlbereich Bremerhaven werden getrennt auf die Parteien nach dem Verfahren Sainte-Laguë entsprechend dem Verhältnis ihrer insgesamt im Wahlbereich erhaltenen Stimmen verteilt, wobei die nach Personen- und Listenwahl abgegebenen Stimmen zusammengezählt werden. Aus dem Verhältnis von Listenstimmen und Personenstimmen einer Partei wird nach Sainte-Laguë ermittelt, wie viele Sitze entsprechend der Listenreihenfolge und wie viele Sitze entsprechend der Stimmenzahl der Kandidaten verteilt werden. Zunächst werden die Sitze nach Listenwahl vergeben, dann die Sitze nach Personenwahl.


Text übernommen von: wahlrecht.de