Aufhebung des Enteignungsgesetzes für Kohlenmonoxid-Pipeline

Abstimmungsverhalten "umdrehen"

Aus Sicht der Grünen ist die Enteignung für eine Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen nicht verfassungsgemäß. Die übrigen Parteien schließen sich dieser Einschätzung nicht an.

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Dafür gestimmt
11
Dagegen gestimmt
158
Enthalten
4
Nicht beteiligt
14
Abstimmungsverhalten von insgesamt 187 Abgeordneten.

Mit einem Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen hatte der Landtag 2006 auch Enteignungen ermöglicht. Diese, so argumentieren die Grünen in ihrem Antrag, seien laut Grundgesetz jedoch nur "zum Wohle der Allgemeinheit" zulässig. Bei der umstrittenen Kohlenmonoxid-Pipeline handelt es sich um ein Projekt der Firma Bayer.

Durch eine Aufhebung des bestehenden "Enteignungsgesetzes" könnte überdies die kommunale Selbstverwaltung gestärkt und die negativen finanziellen Auswirkungen auf die privaten Haushalte korrigiert werden, heißt es in dem Antrag.

Foto: Rickz/flickr

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Weiterführende Links:
Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Gesetzentwurf (Drs. 14/5961)
Antrag: Gesetz zur Aufhebung des Enteignungsgesetzes für die "BAYER-Kohlenmonoxid-Pipeline" (Drs. 14/5025)