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Astrid Wallmann
CDU
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Frage von Hubertus S. •

Wie stehen Sie zum Einsatz von Funkwasserzählern, wenn dadurch andere Rechte (DS-GVO, Grundgesetz §13) eingeschränkt werden?

Sehr geehrte Frau W.,
…neue Medien, neue Formate der Kommunikation.
Kurz und knapp meine konkreten Fragen:
1) wie stehen Sie zum Einsatz von Funk-Wasserzählern in den privaten Haushalten durch die Wasserversorgungsbetriebe?
2) Wie stehen Sie dazu, dass hierbei z.T. keine Berücksichtigung der Datenschutz-rechtlichen Grundlage, insbesondere der unter Art. 13/14 verpflichtenden Rechtegewährung für die Betroffenen, stattfand/stattfindet?
3) Unter der Annahme, dass die DS-GVO nicht angemessen berücksichtigt worden wäre beim Einbau/Nutzung der Funk-Wasserzähler: Wie stehen Sie zu dem dann damit verbundener Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung (Verstoß gegen Art. 13 GG)?
Danke für präzise Antworten hierzu
Hubertus Siegert

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die von Ihnen gestellten Fragen lassen sich nicht einfach beantworten, denn es kommt auf die jeweilige Nutzung bzw. Art des Funkwasserzählers an. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Verwendung von Funkwasserzählern datenschutzrechtlich zulässig. Ich empfehle Ihnen zu diesem komplexen Thema die im Folgenden verlinkte Erklärung, die unter anderem vom hessischen Datenschutzbeauftragten unterzeichnet wurde: https://datenschutz.hessen.de/datenschutz/verkehr-versorger/datenschutzrechtliche-aspekte-bei-der-nutzung-von-funkwasserzählern

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Hinweisen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Astrid Wallmann

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