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Antwort von Carmen Wegge
SPD
• 03.05.2024

Viele Waffenbehörden haben im Rahmen der Evaluierung den Wunsch zurückgemeldet, dass die behördlichen Befugnisse in § 4 Absatz 5 WaffG ausgeweitet werden sollten. Die Waffenbehörden halten eine generelle Anordnung des persönlichen Erscheinens für erforderlich. Denn die aktuelle Regelung ziehe einen Begründungsaufwand für die Anordnung im Einzelfall nach sich.

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Carmen Wegge
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Über Carmen Wegge

Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Berufliche Qualifikation
Juristin
Geburtsjahr
1989

Kandidaturen und Mandate

Abgeordnete Bundestag 2021 - 2025
Aktuelles Mandat

Fraktion: SPD
Eingezogen über die Wahlliste: Landesliste Bayern
Mandat gewonnen über
Wahlliste
Wahlkreis
Starnberg - Landsberg am Lech
Wahlkreisergebnis
13,30 %
Wahlliste
Landesliste Bayern
Listenposition
20

Kandidatin Bundestag Wahl 2021

Angetreten für: SPD
Wahlkreis
Starnberg - Landsberg am Lech
Wahlkreisergebnis
13,30 %
Erhaltene Personenstimmen
23985
Wahlliste
Landesliste Bayern
Listenposition
20