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Frage von Friedel A. •

Frage an Elke Ferner von Friedel A. bezüglich Recht

1. Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus?
2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?
3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?
4. Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?

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Antwort von
SPD

Sehr geerhter Herr Alt,

vielen Dank für Ihre Fragen. Ich habe mir erlaubt diese im Folgenden vor meine Antworten zu stellen:

1. Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus?

Antwort: Ich widme mich den Aufgaben, die mit der Ausübung meines Mandats als Abgeordnete des Deutschen Bundestags verbunden sind. Bei der Ausübung eines weiteren "Berufs" hätte ich dass Gefühl, den Anforderungen die das Bundestagsmandat an mich stellt, nicht gerecht werden zu können.

2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?

Antwort: Wie viele Bürgerinnen und Bürger engagiere ich mich neben meiner Tätigkeit als Abgeordnete auch ehrenamtlich und damit untentgeltlich:
als Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF), als stellvertretende SPD-Landesvorsitzende, als stellvertretende Vorsitzende der Saarbrücker SPD oder als Vorstandsmitglied des Vereins gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen e.V. Funktionen in Aufsichtsräten usw. übe ich nicht aus.
Darüber hinaus bin ich Mitglied in einigen Vereinen und Verbänden, wie z.B. der Gewerkschaft ver.di, der Arbeiterwohlfahrt, dem Verein Miteinander Leben und Lernen e.V., dem Verein für Frauenkultur und –bildung e.V., dem Verein zur Förderung einer Städtepartnerschaft zwischen Saarbrücken und Diriamba e.V., der Profamilia, dem Turnerbund St. Johann, bei Eurosolar und dem Verein Gegen Vergessen – Für Demokratie e.V. sowie bei der Demokratischen Linken (DL21)

3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?

Antwort: Den "Beruf" der Bundestagsabgeordneten werde ich nach einer Wiederwahl selbstverständlich weiter ausüben.

4. Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?

Antwort: Ich werde den auf unsere Initiative eingebrachten, verschärften Verhaltensregeln für Abgeordnete auch in der 16. Wahlperiode wieder zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner