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Elke Ferner
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Frage von Stefan S. •

Frage an Elke Ferner von Stefan S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Ferner,

Sie befürworten Internetsperren für Seiten mit Kinderpornographie.

Warum nicht für andere schwere Straftaten, wo ist die Grenze? Wer soll Ihrer Ansicht nach über die Sperre entscheiden?
Ist unser Grundgesetz in diesem Zusammenhang ein lästiges, aber vernachlässigbares Detail?
Wäre es nicht sinnvoller, gegen die Mißstände direkt vorzugehen, oder ist Ihnen das zu unbequem und zu teuer?

Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stötzel,

vielen Dank für Ihre Frage vom 18.09.2009 über abgeordnetenwatch.de.

Sollte es nicht möglich sein, die illegalen Inhalte von den Servern zu löschen, dann bin ich für eine Sperrung kinderpornografischer Seiten im Internet. Ich sehe dies als letztes Mittel gegen verabscheuungswürdige Menschen, die so etwas ins Netz stellen oder es sich herunterladen. Dies gilt lediglich für diesen Bereich und zeitlich begrenzt. Nach ausführlichen Gesprächen in verschiedenen Gremien und mit unterschiedlichen Experten erscheint eine Internetsperre in diesem einen Fall und unter den von der SPD-Bundestagsfraktion eingebrachten Änderungen m. E. ein sinnvolles Mittel. Für andere Bereiche schließe ich dieses aus.

Es ist mir wichtig, dass dabei eine Kontrollinstanz existiert. Unser Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass beim Datenschutzbeauftragten des Bundes ein unabhängiges Gremium bestellt wird, dessen Mitglieder mehrheitlich die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Das Gremium kontrolliert die BKA-Liste regelmäßig und kann sie jederzeit einsehen und korrigieren, soweit die Voraussetzungen für eine Sperrung nicht vorliegen. Es wird verankert, dass gegen die Aufnahme in die Sperrliste der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist. Anders als es der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erklärt hat, wird mit diesem Gremium keine Kontrollbehörde geschaffen, die die Unabhängigkeit seiner Behörde in Frage stellt. Vielmehr soll die Unabhängigkeit der Institution des Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Unabhängigkeit des Gremiums zur Prüfung der Sperrliste beim BKA stärken und zur Wahrung der Informationsfreiheit beitragen.

Das Grundgesetz ist bei allen Gesetzgebungsverfahren die Richtschnur. Gerade deshalb war die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für die Internetsperren so wichtig: Regelungen die einen so brisanten und privaten Bereich betreffen, dürfen nicht in einem rechtsfreien Raum existieren.

Kinderpornografie ist strafbar. Die Strafverfolgungsbehörden arbeiten in Deutschland - und auch international - daran, diesen Verbrechenssumpf trocken zu legen. Das ist sicherlich in vielen Fällen unbequem und kostspielig, aber ich denke, dass Staatsanwaltschaft und Polizei hier gute und wichtige Arbeit leisten, die von mir und der SPD volle Unterstützung erhält.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner