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Helga Kühn-Mengel
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Frage von Michael K. •

Frage an Helga Kühn-Mengel von Michael K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag,

warum sollen in Zukunft die internen Verbindungsdaten von Abgeordneten und ihren Mitarbeitern statt drei Monate künftig nur noch sieben Tage gespeichert werden?

Warum gilt diese Praxis nicht für jeden Bundesbürger? Warum sollen meine Daten verdachtsunabhängig mindestens 6 Monate (wenn nicht noch mehr) gespeichert werden? Betrachten die Bundestagsabgeordneten ihre Wähler grundsätzlich als potentiell gefährlich?

Darüber hätte ich gerne eine konkrete Aussage von Ihnen als meinem "gewählten" Vertreter im deutschen Bundestag.

MfG
Michael Krause

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Krause,

ich bitte die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage zu entschuldigen. Bezüglich Ihrer Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass der Bundestag ähnliche Überlegungen anstellen muss wie Unternehmen. Jedes Unternehmen muss erörtern, wie lange und in welchem Umfang es zentral die Daten speichern will, die auf den Computern seiner Mitarbeiter anfallen. Neben unternehmensbezogenen Zwecken geht es dabei auch um den Schutz vor Datenverlust bei technischen Ausfällen, Beeinträchtigungen oder versehentlichen Löschungen. So ist es auch beim Deutschen Bundestag. Hier wird derzeit geprüft, wie lange die auf den Computern der Abgeordneten und ihrer Mitarbeiter vorhandenen Daten gespeichert werden müssen, um ungewollten Datenverlust möglichst ausschließen zu können. Die bisherige generelle Speicherdauer von drei Monaten erscheint unnötig lang. Es geht nicht nur um Verbindungsdaten, sondern auch um Mailinhalte sowie um die auf den Computern erzeugten und abgespeicherten Dokumente.

Mit der Frage der Vorratsdatenspeicherung, die sich ausschließlich mit Verbindungsdaten befasst und auf die nur der Staat auf richterlichen Beschluss hin zugreifen dürfte, hat dies nichts zu tun. Bekanntlich gibt es in Deutschland seit Jahren keine Vorratsdatenspeicherung mehr. Eine Wiedereinführung ist ungewiss, nachdem die betreffende Richtlinie vom EuGH für nichtig erklärt wurde. Falls die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt würde, wären alle Bürger davon betroffen, auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

Mit freundlichen Grüßen

Helga Kühn-Mengel