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Jens Zimmermann
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Frage von Kai D. •

Frage an Jens Zimmermann von Kai D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Zimmermann,

mit Interesse habe ich Ihre Antwort an Frau Regen zum Thema E-Zigarette gelesen. Ihre Antwort erinnerte mich stark an die Aussagen, die man durch die WHO-Kollaborationsstelle zur Tabakkontrolle des DKFZ unter der Leitung von Frau Martina Pötschke-Langer kennt. Also eine Einrichtung der WHO, einer Organisation, die zu rund 70% durch die Pharmaindustrie finanziert wird. Daher frage mich anlässlich dieser Antwort, wie ob das Thema Nikotinersatzpräparate, insbesondere Nikotinsprays aus der Apotheke ebenfalls auf der Agenda steht und ob eine Regulierung dieser NEP ebenfalls Gegenstand der Geheimverhandlungen des Bundestages sind.

Schließlich enthalten Nikotinsprays in der Regel die gleichen Inhaltsstoffe wie E-Zigaretten, nämlich Propylenglykol, Nikotin, und Wasser. In den meisten Präparaten wird noch Salzsäure beigemischt, was in E-Zigaretten meines Wissens nicht der Fall ist. Hier sollte doch eine entsprechender Grad und eine entsprechende Härte der Regulierung angezeigt sein, oder?

Wenn nein, warum wird so vehement gegen die Verbindung von Propylenglykol, Wasser und Nikotin in der freien Wirtschaft vorgegangen, jedoch nicht, wenn die Pharmaindustrie der Nutznießer ist?

Mit freundlichen Grüßen

Kai Degen

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Sehr geehrter Herr Degen,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Gerne nehme ich hierzu Stellung.

In meiner vorherigen Antwort zur Tabakrichtlinie habe ich bereits deutlich gemacht, dass ich jegliche Form des Rauchens und der damit verbundenen Nikotin- und/oder Tabaksucht für gesundheitsschädlich halte und ich es für das Beste halte, wenn man weder von Tabak- noch von Nikotinprodukten abhängig ist.

Für die SPD-Bundestagfraktion betreut mein Kollege Burkhard Blienert als zuständiger Berichterstatter im Gesundheitsausschuss die Umsetzung der Tabakrichtlinie. Ob und auf welche Maßnahmen sich die Große Koalition einigt, die über die reine Umsetzung der Tabakrichtlinie hinausgehen, ist im Moment noch nicht absehbar.

Ob hierbei auch neu über die Regulierung von Nikotinersatzpräparaten beraten wird, entscheiden die zuständigen Fachpolitiker der Bundestagsfraktionen im Austausch mit dem Bundesgesundheitsministerium.

Die Bundesregierung hat bis zum 20. Mai 2016 Zeit, die deutschen Gesetze entsprechend der neuen Richtlinie anzupassen. Sollte die Bundesregierung dies nicht tun, ist ab dem 20. Mai 2016 automatisch die neue Tabakrichtlinie Gesetz.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Jens Zimmermann MdB

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