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Jens Zimmermann
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Frage von Thomas G. •

Frage an Jens Zimmermann von Thomas G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Zimmermann,

mit großem Interesse habe ich Ihre Antwort auf die Frage von Frau Regen zum Thema E-Zigarette und EU-Tabakrichtlinie gelesen, aber leider auch mit zunehmender Verzweiflung. Sie sagen dort, Sie halten es „für besonders wichtig…, dass zukünftig Aromastoffe verboten werden“. Hier muss es sich um ein Missverständnis handeln! Folgen Sie mir bitte kurz gedanklich durch ihren Alltag: von Zahnpasta und Körpercreme über Fruchtjoghurt zum Frühstück, Kaugummi, Wurstbrötchen, das Erfrischungsgetränk für zwischendurch, Süßigkeiten für die Kinder, bis zum Salatdressing oder dem Fertiggericht aus dem Supermarkt oder vom Bringdienst, wenns mal schnell gehen muss – überall sind Aromen enthalten, damit es gut schmeckt und riecht! Bei den in unseren Nahrungsmitteln enthaltenen Aromen handelt es sich um genau die Stoffe, die in den Liquids für E-Zigaretten enthalten sind. Nebenbei werden auch die beiden(!) anderen Inhaltsstoffe der Liquids ebenfalls für unsere Nahrungs- und Körperpflegemittel verwendet. Die Bürger wenden sich vertrauensvoll an Sie und da Sie sich hier deutlich positionieren ist es sicher auch in Ihrem Interesse, die Menschen aufzuklären anstatt Missverständnisse zu zementieren. Wie erklären Sie z.B. der Lebensmittelindustrie in ihrem Wahlkreis (z.B. in Breuberg), dass Sie die Auffassung vertreten, Aromastoffe gehören verboten? Eine wachsende Zahl von Tabakrauchern schafft es mit Hilfe der E-Zigarette, sich von der Tabaksucht zu befreien. Sehr vielen Menschen, denen es dadurch gesundheitlich wesentlich besser geht und die angstfreier leben können, werden durch die geplanten Maßnahmen die Grundlagen dafür entzogen. Meine Frage: werden Sie Ihre Position zur Bewertung der E-Zigarette nochmal überdenken, zumal der Ihnen „besonders wichtige“ Aspekt nur auf einem Missverständnis oder einer unzureichenden Informationslage beruhen kann?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit,
mit freundlichen Grüßen,
Thomas Grünig

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Sehr geehrter Herr Grünig,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Gerne nehme ich hierzu Stellung.

Zur Klarstellung: Mit der Tabakrichtlinie werden Geschmacksstoffe in Liquids NICHT generell verboten. Ob oder wie die Mitgliedsstaaten den Umgang mit Geschmacksoffen in den Liquids regeln, bleibt ihnen nach Erwägungsgrund 47 der Richtlinie hierbei selbst überlassen.

Das Verbot von Zusatzstoffen, das ich in meiner vorherigen Antwort begrüße, bezieht sich auf Tabakzigaretten.

In meiner vorherigen Antwort zur Tabakrichtlinie habe ich bereits deutlich gemacht, dass ich jegliche Form des Rauchens und der damit verbundenen Nikotin- und/oder Tabaksucht für gesundheitsschädlich halte und ich es für das Beste halte, wenn man weder von Tabak- noch von Nikotinprodukten abhängig ist.

Ich halte es für einen Unterschied, ob Aromastoffe geraucht werden oder in der Nahrung zu sich genommen werden. Und im Zweifel halte ich ein Verbot von Aromen in E-Zigaretten für sinnvoll, wenn hierdurch zusätzliche gesundheitliche Risiken bestehen können.

Für die SPD-Bundestagfraktion betreut mein Kollege Burkhard Blienert als zuständiger Berichterstatter im Gesundheitsausschuss die Umsetzung der Tabakrichtlinie. Ob und auf welche Maßnahmen sich die Große Koalition einigt, die über die reine Umsetzung der Tabakrichtlinie hinausgehen, ist im Moment noch nicht absehbar.

Wie hierbei mit Aromen in E-Zigaretten gesetzgeberisch umgegangen wird, entscheiden die zuständigen Fachpolitiker der Bundestagsfraktionen im Austausch mit dem Bundesgesundheitsministerium.

Die Bundesregierung hat bis zum 20. Mai 2016 Zeit, die deutschen Gesetze entsprechend der neuen Richtlinie anzupassen. Sollte die Bundesregierung dies nicht tun, ist ab dem 20. Mai 2016 automatisch die neue Tabakrichtlinie Gesetz.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Jens Zimmermann MdB

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