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Jens Zimmermann
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Frage von Heidi S. •

Frage an Jens Zimmermann von Heidi S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Zimmermann,

in der Süddeutschen Zeitung war im Januar ein Bericht, dass 420.000 EU Bürger Sozialhilfe beziehen.

Viele von ihnen kommen aus Bulgarien und Rumänien.

Das Problem dürfte wachsen durch ein Urteil des Bundessozialgerichtes vom Dez.l.Jahres.

Die Juristen sprechen allen EU Zuwanderern nach 6 Monaten Sozialhilfe zu, egal ob sie hier nach Arbeit suchen oder nicht.

Die Zuwanderung dürfte durch so ein Urteil noch wachsen.

Wer soll das alles in Zukunft finanzieren ?

Andere EU Länder sind da nicht so großzügig.

Nur mal so als Vergleich, in Rumänien gibt es für das 2. Kind 24,-- Euro Kindergeld.

Hier bekommen Rumänen und Bulgaren, etc. für ihre Kinder, die sogar in der Heimat geblieben sind, das gleiche Kindergeld wie es bei uns üblich ist.

Mich würde interessieren, was die SPD gedenkt zu tun, um so einen Zuzug in die Sozialsysteme zu dezimieren.

Wäre es nicht sinnvoll, sich in allen EU Staaten auf einen einheitlichen Standard zu einigen?

Heidi Stachowski

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Stachowski,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Gerne nehme ich hierzu Stellung.
Eine der größten Errungenschaften der europäischen Einigung und ein Kernstück europäischen Zusammenhalts ist die europaweite Arbeitnehmerfreizügigkeit. Dass sich EU-Bürgerinnen und -Bürger frei innerhalb der EU bewegen, leben und arbeiten können, wirkt sich insgesamt auch positiv auf die deutsche Wirtschaft aus - dies gilt generell auch für osteuropäische Bürgerinnen und Bürger.
Häufig wird von einem flächendeckenden Sozialleistungsbetrug durch osteuropäische Zuwanderer gesprochen. Pauschalurteile sind allerdings immer falsch, denn sie erschweren eine sachliche Auseinandersetzung und bieten häufig nur Populisten vermeintliche Argumente: Denn schaut man sich die Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit an, können die Behauptung, bei der Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien handle es sich hauptsächlich um Armutszuwanderung, nicht bestätigt werden.
Trotzdem gibt es unbestritten ein Problem mit Missbrauch von Sozialleistungen, häufig beim Kindergeld. Denn EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in Deutschland leben und arbeiten, haben für die Dauer ihres Arbeitsaufenthalts einen Rechtsanspruch auf Kindergeld – auch wenn deren Kinder nicht in Deutschland leben. Diese Regelung wird von bestimmten Gruppen bewusst ausgenutzt.
Die SPD hat deshalb bereits im Dezember letzten Jahres gefordert, hier eine Regelung zu finden, die den Missbrauch erschwert. In den letzten Monaten hat die Bundesregierung hierzu verschiedene Vorschläge prüfen lassen, auch europarechtlich.
Der Bundestag hat schließlich Ende April einer Regelung zugestimmt, die den Missbrauch und Kindergeldüberzahlungen verhindern soll, ohne hierbei europarechtlichen Vorschriften zu widersprechen: Kindergeld kann zukünftig nur noch für sechs Monate und nicht mehr für vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Darüber hinaus wird der Datenaustausch zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern und den Familienkassen verbessert. Hierdurch erlangen sie schneller Kenntnis davon, wenn eine Familie Deutschland verlässt und deshalb auch der Kindergeldanspruch wegfällt.
Ich hoffe, die Informationen helfen Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Jens Zimmermann

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