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Jens Zimmermann
SPD
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Frage von Selina S. •

Können Sie die Petition für die Prüfung der AFD vorm Verfassungsschutz in den Bundestag einbringen?

Sehr geehrter Herr Zimmermann,
Mittlerweile haben über 240.000 Menschen für die Petition unterschrieben. Das Thema ist aktueller denn je. Wir müssen etwas tun, bevor die AFD weiter das Land einnimmt.
Link zur Petition:
https://innn.it/afdverbot

Herzliche Grüße
Selina S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Frau S.,

vielen Dank für ihre Frage. Ein Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht ist das schärfste und zweischneidigste Schwert der wehrhaften Demokratie. Es setzt voraus, dass die Partei oder ihre Anhänger in aggressiv kämpferischer Weise die freiheitliche Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland in Frage stellen. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine ernsthafte Gefahr hinzukommen muss, dass die Partei ihre Ziele tatsächlich erreichen kann.

Seit 2021 werden die AfD und die junge Alternative vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt. Das VG Köln hat bestätig, dass es ausreichend viele tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei gibt. Eine Einstufung des sogenannten „Flügels“ als „gesichert Rechtsextrem“ scheiterte ausschließlich daran, dass sich der Flügel formal aufgelöst hat. Seit dem, wird die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet.

Die Beobachtung der Partei kann auch eine neue Beurteilung und Einschätzung zur Folge haben. Dabei dürfte auch eine Rolle spielen, dass Vertreter des ehemaligen gemäßigteren Lagers auf dem Europawahlparteitag so gut wie keine Rolle mehr gespielt haben und diverse Wahlbewerber rechtsextremistische Verschwörungstheorien geäußert haben.

Diese Verschwörungstheorien haben sich in der Vergangenheit immer wieder in tätliches Handeln übersetzt. Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte, Angriffe auf Politiker:innen, der Sturm auf den Reichstag und die konsequente Regelmissachtung auf „Montagsspaziergängen“ zeigen dies immer wieder.

Daher ist bei weiterer Radikalisierung der Partei auch ein Verbotsverfahren anzustreben. Wichtiger als schnelle Petitionen ist allerdings eine dichte und rechtlich einwandfreie Beweislage. Dabei helfen die Erkenntnisse der Verfassungsschutzämter in Bund und Ländern, aber auch die etlicher zivilgesellschaftliche Akteure.

In der Zwischenzeit müssen wir die Brandmauer zwischen demokratischen Parteien und der AfD aufrechterhalten. Im Bundestag und in der Zivilgesellschaft tritt die SPD  dem Unsinn dieser Partei entscheiden entgegen. Von Angriffen auf unsere Büros und Anfeindungen im Netz, lassen wir uns nicht einschüchtern. Ich würde mir wünschen, dass auch alle anderen Parteien mit dieser Haltung Politik machen würden. 

Herzliche Grüße,
Jens Zimmermann, MdB 

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