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Jens Zimmermann
SPD
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Frage von Lukas S. •

Wie stehen Sie zur Impfpflicht gegen Covid-19? Was halten Sie von 3G im ÖPNV?

Sehr geehrter Herr Zimmermann,

ich bin gegen Covid-19 geimpft. Früher oder später wird es vermutlich eine allgemeine Impfpflicht gegen Covid-19 geben. Was halten Sie von einer solchen Impfpflicht? Können Sie sich vorstellen, dass mit Inkrafttreten der Impfpflicht alle 3G- und 2G-Maßnahmen wegfallen? Setzen Sie sich für eine Ausnahmeregelung, bspw. für Täglich Getestete, ein?

Wie bewerten Sie die 3G-Regel im öffentlichen Verkehr? Führt dies nicht auch dazu, dass jeder, der aus medizinischen Gründen ungeimpft ist, vom öffentlichen Leben ausgeschlossen wird, wenn er kein Auto hat und kein Testzentrum fußläufig erreichbar ist? Ist 3G im ÖPNV unter Abwägung dieser Umstände im Odenwald genauso sinnvoll wie in Berlin-Mitte? Wäre hier nicht eine Ausnahmeregelung geboten, die die Nutzung des ÖPNV einmal täglich zur nachweislichen Fahrt in das nächste Testzentrum erlaubt?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Lukas S.

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Sehr geehrter Herr S,

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen zur Impflicht und zur 3G-Regel im öffentlichen Verkehr.

Zunächst einmal begrüße ich Ihre Entscheidung sich impfen zu lassen. Sie tragen damit einen wichtigen Teil zur Bewältigung der Pandemie bei. Momentan läuft die Debatte zur Impflicht und eine Abstimmung steht erst noch bevor. Dementsprechend kann man zum jetzigen Zeitpunkt schwer absehen, welche Maßnahmen zum Eintrittszeitpunkt einer möglichen Impfpflicht angebracht sein werden.

Eine Impfpflicht ist meines Erachtens ein sinnvolles Mittel, um die Impfquote zu steigern und damit eine mögliche Überlastung des Gesundheitssystems abzuwenden. Hierbei ist die Frage der Umsetzung entscheidend. Besonders relevant wird sein in welcher Form sanktioniert wird, falls Bürger:innen sich trotz gesetzlicher Pflicht verweigern. Klar ist, dass keine Zwangsimpfungen durch staatliche Exekutive (z.B. Polizei) in Frage kommen. Die Lösung über ein Bußgeld scheint mir hier adäquater. Wenn die Umsetzung intelligent gelöst wird, scheint mir der damit verbundene Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit scheint in der verfassungsrechtlichen Abwägung angemessen, da die überragend wichtigen öffentlichen Ziele des Gesundheitsschutzes verfolgt werden.

Auch bei der 3G-Regelung für den ÖPNV ist die Umsetzung entscheidend. Das Kontrollieren der Nachweise ist mit erheblichem Aufwand für die Verkehrsbetreiber verbunden und dementsprechend schwierig konsequent umzusetzen. Daher ist es ebenso wichtig für den Infektionsschutz, dass die Maskenpflicht, vorzugsweise FFP2 Masken, weiterhin erhalten bleibt. Die Masken bieten sehr hohen Schutz gegen das Virus und zusätzlich ist die Einhaltung deutlich einfacher zu kontrollieren.

Wir evaluieren regelmäßig welche Maßnahmen notwendig sind. Entsprechend möchte ich darauf hinweisen, dass kürzlich entschieden wurde aufgrund der verbesserten Gesamtumstände einen Großteil der Maßnahmen zum 20. März auslaufen zu lassen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen und hoffe genau wie Sie auf eine zeitnahe Entscheidung zur Impfpflicht. Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Zimmermann

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