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Karin Jung
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Frage von Frankmartin W. •

Frage an Karin Jung von Frankmartin W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Frau Jung,

beim Kandidatencheck haben Sie sich zur These "Öffentliche Einrichtungen für die Daseinsvorsorge (z.B. Wasserwerke) sollen nicht ohne Volksentscheid privatisiert werden." kommentarlos enthalten. Ich wünschte mir alle Bürgerschaftsabgeordnete würden ein klares JA zum Schutz öffentlichen Eigentums aussprechen. Ein obligatorischer Volksentscheid ist eine Möglichkeit, eine andere Möglichkeit wäre ein Gesetz zum Schutz öffentlichen Eigentums (wie es in Rumänien (!) schon existiert). Mein Vorschlag: Öffentliches Eigentum kann nur durch eine verfassungsrelevante Mehrheit in der Bürgerschaft (also 2/3 Mehrheit) verkauft werden. Wollen Sie nicht vielleicht so eine Gesetzesinitiative in die Bürgerschaft bringen?

Mit freundlichem Gruß

Frankmartin Wiethüchter

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Hallo Herr Wiethüchter,

diese These beim Kandidatencheck fand ich nicht so klar formuliert, so dass mir eine Enthaltung als die bessere Antwort erschien, denn die zwei Dinge fand ich nicht so geschickt verknüpft.
Ich bin gegen eine Privatisierung von Einrichtungen der öffentlichen Versorgung z.B. Wasserwerken, wenn Privatisierung mit Verantwortungslosigkeit/Gewinnmaxierung verbunden ist. Öffentliches Eigentum halte auch ich für schutzbedürftig für die Allgemeinheit. Der Verkauf der Hamburger Krankenhäuser hätte durch den verbindlichen Volksentscheid gestoppt werden können - nur den gab es damals noch nicht. Auch halte ich das Instrument des Volksentscheides für völlig ausreichend und wirksam z. B. auch bei Belangen der Öffentlichen Daseinsvorsorge. Wir dürfen gespannt sein, wie es von den Bürgerinnen und Bürgern und für welche Interessen weiter genutzt wird.
Ihr Vorschlag, dass ein Gesetz zum Schutz öffentlichen Eigentum sinnvoll wäre - mit einer verfassungsrelevanten 2/3 Mehrheit-erscheint mir auch nicht notwendig. So eine Gesetzesinitiative würde z.B. den Verkauf der HSH Nordbank massiv erschweren. Deswegen sollte man in diesem Bereich besser handlungsfähig bleiben. Auch sieht es beim Beispiel HHLA schon anders aus. Es stellt sich da die Frage, ob es sinnvoll ist, das Heben von Containern als eine staatliche Daseinsvorsorge zu begreifen. Hätte dieses Verfassungsrang, könnte man fast nichts mehr bewegen. Mit solchen Fragen wie ihrem Vorschlag befasst sich unsere Grüne Landesarbeitsgemeinschaft, die LAG Demokratie, Recht und öffentliche Sicherheit. Bevor wir eine Gesetzesinitiative starten würden, wird es von den Fachleuten mit Beteiligung der Fraktion dort diskutiert und beraten. Die Teilnahme für interessierte Nichtmitglieder ist jedoch möglich, sie finden die LAG unter http://hamburg.gruene.de/lag-demokratie-recht-und-oeffentliche-sicherheit Stellen Sie Ihre Sicht dort gerne mal vor.
Bürgerbeteiligung wird m. E. schon jetzt viel zu wenig genutzt. Wir Wandsbeker Grünen fordern ein Rederecht von Bürgern zur Tagesordnung in den Ausschüssen auf Bezirksebene in unserem Wahlprogramm. Die Fragestunde für Bürger gibt es schon lange, auch sie wird leider selten produktiv in Anspruch genommen.. Näheres zur Grünen Bürgerbeteiligung in Wandsbek finden Sie unter http://www.gal-partei-wandsbek.de/wahlen-2011/wahlprogramm/ Schauen Sie dort unter 1.3 Bürgerbeteiligung in Wandsbek, da steckt viel drin!

Herzliche Grüße

Karin Jung