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Frage von Sonja B. •

Frage an Mark Hauptmann von Sonja B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Hauptmann,

insgesamt haben wir Bürger im Rahmen des geplanten Angehörigen-Entlastungsgesetz immer eine positive Rückmeldung, auch von Seiten der CDU erhalten.

Der O-Ton der letzten Monate lautete einstimmig, dass das Gesetz am 01.01.2020 in Kraft treten wird und ein Scheitern aufgrund der Finanzierung unwahrscheinlich ist.

Warum vertreten Sie eine andere Meinung? Worauf ist diese begründet?

Mit freundlichen Grüßen
S. B.

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrte Frau B.,

dass Kinder sich um ihre Eltern kümmern, wenn sie pflegebedürftig werden, ist in unserem Land eine tausendfach gelebte Selbstverständlichkeit. Ziel ist es, diese Menschen bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe bestmöglich zu unterstützen und sie zu entlasten. Das gilt auch, wenn die Pflege der Eltern mit zunehmendem Alter in einem Pflegeheim stattfinden muss. Ältere Menschen sollen die notwendige Pflege erhalten, ohne sich dabei über eine finanzielle Belastung der Angehörigen zu sorgen.

Mit dem Gesetz wird die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern erst ab einer Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückzugreifen.

Da die geplanten Änderungen sehr kostenintensiv für die Länder sind, wird ein möglicher Gegenwind von den Bundesländern ausgehen. Hinzu kommt, dass es sich bei dem Gesetz um ein Zustimmungsgesetz handelt. Diese Gesetze können nur zustande kommen, wenn Bundesrat (Vertretung der Bundesländer) und Bundestag sich einig sind. Bei einem endgültigen Nein des Bundesrates sind Zustimmungsgesetze gescheitert.

Ich persönlich habe mich nie gegen das geplante Angehörigen-Entlastungsgesetz ausgesprochen.

Mit freundlichem Gruß,
Mark Hauptmann