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Markus Herbert Weske
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Frage von Hans-Joachim B. •

Frage an Markus Herbert Weske von Hans-Joachim B. bezüglich Familie

sehr geehrter herr weske,

vielleicht können sie mir helfen, ich versteh nicht warum soviel werbung für die lächerlichen zwei prozent erhöhung der renten gemacht wird. während sie sich locker EURO 500,00 von den steuergeldern für die angebliche altersversorgung zuteilen. da ist doch der buchstabe "S" in ihren parteienlogo purer Hohn.

es würde mich wundern wenn ich von ihnen eine antwort erhalten würde.

mfg.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bartsch,

zunächst einmal muss ich Ihnen mitteilen, dass ich vor zwei Jahren den Landtagswahlkreis 40 leider nicht gewinnen konnte, daher kein Abgeordneter der 15. Legislaturperiode war und nicht an der von Ihnen angesprochenen Erhöhung der Abgeordnetenbezüge zwecks Erhöhung der Einzahlung in das Versorgungswerk um diesen Betrag beteiligt war.

Da aber auch die sozialdemokratischen Abgeordneten der 15. Legislaturperiode der Erhöhung des Betrages für das Versorgungswerk zugestimmt haben, gebe ich Ihnen deren Argumentation gerne zur Kenntnis:

"Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 8. Februar 2012 das "Achte Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes" (Drucksache 15/3396) beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde viele Wochen im Landtag und in der Öffentlichkeit heiß diskutiert. Die SPD-Landtagsfraktion hat dem Gesetz zugestimmt. An dieser Stelle erläutern wir Ihnen, wie es dazu gekommen ist:

Zunächst einmal musste die Frage beantwortet werden, warum überhaupt das gültige Abgeordnetengesetz verändert werden sollte? Dazu muss man in die jüngere Geschichte des nordrhein-westfälischen Abgeordnetenrechts und auf die Fakten blicken:

1. Nordrhein-Westfalen hat nach wie vor das modernste und transparenteste Abgeordnetenrecht in Deutschland. Die Diätenreform, die am 17. März 2005 einstimmig verabschiedet wurde, hat die verschiedenen Bestandteile der früheren Abgeordnetenbezüge, u.a. auch steuerfreie Pauschalen, in einer einzigen steuerpflichtigen Leistung zusammengefasst. Die Grundlage für diese Diätenreform erarbeitete eine dafür eingerichtete Diätenkommission. Im Ergebnis gibt es seitdem eine größere Transparenz der Abgeordnetenbezüge, eine Gleichstellung mit allen Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern und die Sicherstellung einer dem Amt angemessenen Bezahlung.

2. Zu Beginn der Reform im Jahre 2005 konnten allerdings zwei wesentliche Fragen noch nicht abschließend geklärt werden:
I. Wie können über ein möglichst objektives Verfahren jährliche Anpassungen der Bezüge erfolgen (Stichwort "Inflationsausgleich")?
II. Reicht der verbindlich für das Versorgungswerk vorgesehene Betrag zur Sicherstellung einer angemessenen Altersversorgung aus?
Die erste Frage wurde in der 14. Wahlperiode mit Neufassung des § 15 AbgG NRW und einem Indexierungsverfahren gelöst. Zur Beantwortung der zweiten Frage mussten erst mehrjährige Erfahrungen des neuen Versorgungswerks vorliegen. Heute ist offenkundig, was einzelne Mitglieder der Diätenkommission schon 2005 befürchteten: Der damals für die Altersvorsorge beschlossene und unmittelbar an das Versorgungswerk weitergeleitete Betrag zur angemessenen Altersvorsorge reicht nicht aus. Schon bei der Reform wurde angeregt, einen höheren Betrag einzustellen. Die Sorge, damit in 2005 insgesamt eine 10.000 Euro-Grenze für Abgeordnetenbezüge nach neuem Recht zu überschreiten, hielt die Fraktionen allerdings davon ab.

3. Genau dieses Problem ist nun durch die Gesetzesänderung gelöst. Die anderen vielfach gelobten Teile der Diätenreform bleiben unberührt. Das Achte Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes beinhaltet:
a. Der Anteil der Abgeordnetenbezüge, die der Finanzierung der Alters- und Hinterbliebenenversorgung dient, wird separat ausgewiesen. Dies dient der Transparenz über die effektiven Bezüge in der Zeit des Mandats und führt den Nachweis, dass die komplette Erhöhung zur Sicherung der Versorgung im Alter der Abgeordneten und deren Hinterbliebenen dient.
b. Der Beitrag für die Altersvorsorge der Abgeordneten wird um 500 Euro im Monat erhöht. Die 181 aktiven MdL speisen mit dem Beitrag das Solidarsystem des Versorgungswerks für seine Zahlungen an eine wachsende Zahl ehemaliger MdL. Sie bedeuten daher erstens weder eine monatliche Erhöhung um 500 Euro des aktuell verfügbaren Einkommens, noch zweitens eine Erhöhung der künftigen Rente um 500,- Euro monatlich, wie es teilweise missverstanden wird. Bei ersterem tritt sogar ein gegenteiliger Effekt ein: Unmittelbar werden die Abgeordneten je nach steuerlicher Einzelbetrachtung zwischen 60 und 200 Euro weniger Netto-Einkünfte im Monat haben, da die 500,- Euro natürlich versteuert werden.

4. Ein Kernelement der Diätenreform von 2005 war der Wegfall der staatlichen Altersversorgung. Sie wurde ersetzt durch ein eine aus eigenen Beiträgen finanzierte Altersversorgung. Wie bei der Bemessung der Abgeordnetenbezüge ist bei der Altersvorsorge darauf zu achten, dass Abgeordnete angemessene Leistungen erhalten. Dies ist verfassungsrechtlich geboten. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sollen die Bezüge der Abgeordneten ihre Freiheit und Unabhängigkeit gewährleisten. Deshalb müssen die Bezüge eines Vollzeitparlamentariers eine Lebensführung gestatten, die der Bedeutung des Abgeordnetenamts entspricht.

5. Die Diätenreform hat die Abgeordneten aus der damals sehr hohen staatlichen Versorgung in ein eigenständiges Versorgungswerk überführt. Die Altersbezüge müssen daher auch auf reduziertem Niveau mit der Versorgung anderer Parlamentarier vergleichbar bleiben. Auch erscheint ein angemessenes Niveau im Vergleich zu anderen "politischen" Funktionen geboten, wie kommunale Wahlbeamte (Beigeordnete / Bürgermeister) und deren Versorgungsanwartschaften nach acht Jahren Dienst.

6. Ein in Gesellschaft, Medien und Wissenschaft stets angemahnter Grundsatz ist, dass Landtage in ihrer Zusammensetzung soweit als möglich ein Spiegelbild der Gesellschaft sein sollen. Dieses wird immer ein praktisch unerreichbares Ideal bleiben. Aber wer Landtage für freie Berufe, für Selbstständige oder angestellt Beschäftigte attraktiv halten will, die nur bei hohem Risiko, dafür empfindliche Unterbrechungen oder gar ein Ende beruflicher Aufstiegschancen in Kauf zu nehmen, politische Mandate auf Zeit übernehmen können, muss wenigstens in der Altersversorgung eine verlässliche Abfederung gewährleisten. Das Bild einiger weniger Politiker, die aus Mandaten in attraktive, gutbezahlte Jobs wechseln, überdeckt, dass dies keinesfalls im Regelfall so ist.

7. Das Durchschnittsalter der Abgeordneten in NRW liegt bei 49 Jahren. Die durchschnittliche Verweildauer bei zwei Wahlperioden. Für eine Reihe Mandatsträger/innen stellt sich im vierten und fünften Lebensjahrzehnt die Aufgabe einer beruflichen Neuorientierung nach dem Mandat. Die zunehmende Schwankungsbreite bei Wahlergebnissen von Parteien und tendenziell knappere Wahlkreisentscheidungen bei Erststimmen machen längerfristige politische Karrieren immer seltener und vor allem immer weniger planbar. Wer mag, kann das (z.B. demokratietheoretisch) begrüßen. Für Probleme der Attraktivität von "Politik als Beruf" (Max Weber) ist es aber ebenfalls in Rechnung zu stellen.

Das Versorgungsniveau wäre ohne diese Anpassung bis 2026, dem im Beispiel zu Grunde gelegten Renteneintrittsalter, auf etwa die Hälfte des alten Niveaus vor der Diätenreform gesunken. Nur durch die Erhöhung um 500 Euro wird ein Kürzung des Versorgungsniveaus bei etwa 40 Prozent der Altersbezüge gehalten, die vor der Diätenreform in NRW bestand und heute in anderen Landtage und im Bundestages noch gelten. Der Abschlag von 40 Prozent - rund 1.000 Euro - auf den ehemaligen Versorgungsbetrag wird als fair und angemessen gewürdigt.

8. Im Vergleich der Parlamente kann NRW bei den Kosten und der Leistung bislang und künftig selbstbewusst auftreten, ohne den Vorwurf zu riskieren, unbescheiden zu sein. Im Durchschnitt vertritt ein/e Abgeordnete/r rund 100.000 Einwohner. Die 181 MdL repräsentieren nicht nur das größte und leistungsstärkste Bundesland, sondern, sofern direkt gewählt, im Bundesvergleich auch jeweils die größte Zahl an Einwohnern in ihren Wahlkreisen. Der gesamte Haushalt des Landtags kostet jeden Bürger in NRW im Jahr 5,68 Euro, verglichen mit beispielsweise 8,46 Euro in Bayern oder 8,03 Euro in Hessen (jeweils Haushalte 2011). Nach der Erhöhung steigt der Betrag pro Bürger und Jahr bezogen auf Nordrhein-Westfalen um sechs Cent.

9. Die Gesetzesänderung enthält zudem weitere technische Folgeregelungen, die notwendig sind, damit neben der Veränderung der Altersvorsorge keine weiteren Änderungen von Leistungen und Ansprüchen erfolgen. Das ist erforderlich, weil in einer Reihe Paragraphen auf die Höhe der Abgeordnetenbezüge verwiesen wird.

10. Das Gesetzgebungsverfahren stellt sicher, dass Raum für eine intensive Debatte im Landtag und in der Öffentlichkeit bleibt: Nach der 1. Lesung des Gesetzentwurfs am 8. Dezember 2011 erfolgte eine Überweisung an den Hauptausschuss, in dem eine vertiefte Diskussion ermöglicht wurde. In einer Anhörung am 19. Januar 2012 haben externe Experten zum Gesetzentwurf Stellung beziehen können. Am 2. Februar 2012 hat der Hauptausschuss seine abschließende Beratung zu dem Thema gehabt. Der endgültige Beschluss erfolgte wie bei allen Gesetzen erst in der zweiten Lesung im Plenum des Landtags am 8. Februar 2012.

Die SPD-Abgeordneten hatten bei ihrer Meinungsbildung die o.g. Punkte berücksichtigt und am 31. Januar 2012 von der SPD-Landtagsfraktion folgenden Beschluss gefasst:
1. Das Versorgungswerk als System der Altersvorsorge für Landtagsabgeordnete, seine Arbeitsweise und die Tragfähigkeit für die Zukunft sind in der Sachverständigenanhörung des Haupt- und Medienausschusses in Frage gestellt worden. Aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion gibt es derzeit zur Konstruktion des Versorgungswerks, das 2005 mit der Diätenreform beschlossen und aufgebaut worden ist, keine ernsthafte Alternative. Eine Rückkehr zur alten staatlichen Versorgung der Landtagsabgeordneten lehnen wir ab. Nach intensiver Beratung in der Fraktion und mit Fachleuten gehen wir davon aus, dass die geäußerten Bedenken gegenüber der Substanz des Versorgungswerkes nicht stichhaltig sind.
Aus diesem Grund treten wir dafür ein, die Entwicklungsperspektiven von Versorgungswerken im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen und Lebensversicherungen durch eine unabhängige Kommission transparent diskutieren und konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Abgeordnetenversorgung prüfen zu lassen. Zu den Themen soll des Weiteren die Frage der zukünftigen Darstellung der Angemessenheit der Abgeordnetenversorgung im Vergleich zu anderen Berufsgruppen gehören. Der konkrete Auftrag der Kommission soll im Einvernehmen mit allen im Landtag vertretenen Fraktionen formuliert werden.
2. Die in der Anhörung vorgeschlagene verpflichtende Einbeziehung aller Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Eine Ungleichbehandlung der Abgeordneten wiederum stößt auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Eine Individualisierung der Entscheidung über die Altersvorsorge eines/einer Landtagsabgeordneten lehnen wir ebenso ab. Der Solidargedanke muss auch bei der Altersversorgung für Abgeordnete gelten.
3. Zur Frage, ob die derzeitige Abgeordnetenversorgung angemessen ist, hat es in der Anhörung unterschiedliche Meinungen gegeben. Einige Experten halten die dauerhafte Sicherung des 2005 gefundenen Versorgungsniveaus für angemessen, andere dagegen nicht.
Zur Erinnerung: Mit der Diätenreform 2005 wurde das Versorgungsniveau gegenüber der bis dahin geltenden Regelung um rund 40 Prozent gesenkt. Nach der jetzt geplanten Erhöhung des Beitrages zum Versorgungswerk hat ein Abgeordneter nach zehnjähriger Zugehörigkeit zum Landtag einen Versorgunganspruch in Höhe von 1573 Euro, nach altem Recht gibt es für die gleiche Zeit einen Anspruch in Höhe von 2588 Euro.
Die Anhörung hat auch deutlich gemacht: die Angemessenheit muss letztlich politisch bewertet und entschieden werden. In Abwägung aller bisher bekannten Argumente sowie der Versorgungsansprüche vergleichbarer Funktionen und der Sonderstellung eines auf Zeit ausgeübten Mandats, halten wir eine Altersversorgung von 1573 Euro nach zehnjähriger Zugehörigkeit für angemessen. Um dieses Niveau langfristig zu sichern, ist die jetzt vorgesehene Erhöhung des Beitrages zum Versorgungswerk um 500 Euro notwendig. Die entsprechende Erhöhung der Abgeordnetenbezüge muss komplett versteuert werden. Gleichzeitig fließen aber 500 Euro direkt dem Versorgungswerk zu. D.h.: Alle Abgeordnete verfügen künftig über ein geringeres (Netto-) Einkommen.
4. Der Landtag hat zu Beginn der Legislaturperiode einstimmig beschlossen, nach Vorlage des Anpassungsberichts des Landtagspräsidenten über die jährliche Anpassung der Abgeordnetenbezüge zu befinden. Diese Entscheidung wird auch in diesem Jahr von allen im Landtag vertretenen Fraktionen zu diskutieren und verantwortlich zu treffen sein."

Mit freundlichen Grüßen

Markus Herbert Weske