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Markus Koob
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Frage von Gero K. •

Frage an Markus Koob von Gero K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Koob,

als schwerkranker Mensch bin ich angewiesen auf eine Cannabinoidtherapie.

Wissen Sie, dass sich die Situation für schwerkranke Patienten, welche nach Entscheidung ihres Arztes eine Cannabinoidtherapie benötigen, mit dem neuen Gesetz in vielen Fällen verschlechtert hat?

Wissen Sie, dass die Krankenkassen, anders als im Gesetz vom 09.03.2017 vorgesehen, Patienten NUR im Ausnahmefall eine Therapie mit Cannabinoiden NICHT VERWEIGERN - statt nur in begründbaren EINZELFÄLLEN abzulehnen?

Als schwerkranker Mensch mit einer in diesem Monat auslaufenden, von dem BfArm ausgestellten Ausnahmegenehmigung nach § 3 2 bin ich einer der vielen Cannabispatienten, welche nach dem am 09. März Gültigkeit erlangenden neuen Gesetz auf Besserung hofften.

Stattdessen befinde ich mich nun, wie der Großteil der anderen Ausnahmegenehmigungsinhaber, erneut in einer Versorgungslücke: Die Krankenkassen verweigern die Kostenübernahme auf Basis fragwürdiger Argumentation des MDK - und die Ausnahmegenehmigung, mit der ich mich als Selbstzahler mit dem benötigten Medikament in der Apotheke versorgen konnte, verliert ihre Gültigkeit.

Nunmehr können sich nur solche Patienten, bei welchen die Kassen die Übernahme verweigern, mit einem Privatrezept in der Apotheke versorgen, welche die sich mit dem neuen Gesetz ergebenden, doppelten Preise bezahlen können. Hiermit steht Cannabis zwar generell zur Verfügung - aber eben nur solchen, welche sich die horrenden Preise leisten können (ich müßte für fünf Gramm Apothekencannabis mehr als 140 Euro zahlen, vor dem Gsetz waren es 78 Euro). Auf eine Zusage eines Kostenübernahmeantrags angewiesene Patienten, welche sich solche PReise auf Privatrezept nicht leisten können, haben das Nachsehen.

Was sagen Sie zu dieser Manifestation einer Zweiklassenmedizin in Bezug auf Cannabinoide?

Kann ich als Wähler erwarten, dass Sie sich für eine Verbesserung des Gesetzes einsetzen - bzw. für eine bessere Umsetzung seitens der Kassen/MDK?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kohlhaas,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Dies ist in der Tat ein sehr wichtiges und aktuelles Thema, das Sie hier schildern.

Nach Rücksprache mit unseren Gesundheitspolitikerinnen und Gesundheitspolitikern in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion kann ich Ihnen mitteilen, dass diese um das seit kurzem auftretende Problem mittlerweile wissen und gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit mit Hochdruck an einer Lösung dieses Problems arbeiten.

Ich schreibe Ihnen sicherlich nichts Neues, wenn ich Ihnen mitteile, dass es unserer Fraktion wichtig gewesen ist, dass Patienten in begründeten Einzelfällen leichter und kostengünstiger an Cannabinoide gelangen. Dieser Intention unseres Gesetzes folgen die Krankenkassen aus mir unerfindlichen Gründen derzeit nicht. Das ist ein unhaltbarer Zustand für alle betroffenen Patienten.

Sollten die Krankenkassen nicht von sich aus einlenken, wird es eine Konkretisierung des Gesetzes geben. Bedauerlicherweise gibt es nur noch zwei Sitzungswochen bis zur Bundestagswahl. Die Zeit bis zur Bundestagswahl reicht leider nicht aus, um ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren zu starten. Daher bleibt kurzfristig nur den Druck auf die Krankenkassen zu erhöhen. Mittelfristig sind sich alle im Bundestag vertretenen Fraktionen einig, dass es zeitnah nach der Bundestagswahl eine Gesetzesänderung geben wird, wenn die Krankenkassen nicht einlenken.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine bessere Antwort geben kann, außer, dass wir mit Hochdruck an einer Lösung des Problems arbeiten.

Herzliche Grüße
Ihr Markus Koob, MdB

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