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Frage von Gabriele B. •

Frage an Michael Hennrich von Gabriele B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hennrichs,

ich stamme aus der Generation, die selbst noch Masern als Kind hatten. Damals war das völlig normal. In meinem Impfausweis gab es am Ende ein Blatt, in denen Impfkomplikationen bzw. Nebenwirkungen der Impfung eingetragen wurden, wenn es denn welche gab. In den heutigen Impfausweisen verzichtet die BRD gänzlich auf dieses Blatt. Auch ich sehe die geplante Impfpflicht mit Sorge. Ich begrüße auf der einen Seite die Fürsorge der Politik, alle Menschen schützen zu wollen, wobei ich den Zwang grundsätzlich ablehne.

Nur gibt es auch in der Wissenschaft immer wieder neue Erkenntnisse, viele Für und Wider und alles, was ich bisher gelesen habe spricht dafür, daß die Gründe für eine Impfpflicht gegen Masern, die Herr Spahn anführt, nicht der Wahrheit entsprechen. Die STIKO veröffentlichte im Gesundheitsblatt 2011 .54:357-364 online publiziert: 23.Februar 2011 eine KiGGS-Studie zu Impfnebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen. https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Impfsicherheit/Impfnebenwirkungen_Kinder_Jugend_01.pdf?__blob=publicationFile

Auf Seite 359 steht unter Häufigkeit von Nebenwirkungsangaben:"Die am häufigsten mit Nebenwirkungen in Verbindung gebrachte Impfung war mit 15,2% (95%-KI 10,9-20,7) eine Kombinationsimpfung gegen Masern,Mumps und Röteln. Ich habe wirklich sehr viel Verständnis, wenn sich Abgeordnete aufgrund von Zeitmangel nicht intensiv mit Impfungen auseinandersetzen können, aber ich habe kein Verständnis dafür, daß Eltern verunglimpft werden, die evt. nach einer Impfung bei ihrem Kind festgestellt haben, daß es dem Kind nicht gut geht.

Selbst in den Fachinformationen ist von diversen Nebenwirkungen zu lesen, treten sie dann wirklich auf, wird es meist bestritten. Ich habe mir einige Vorträge von Herrn Dr. Klaus Hartmann, ehamliger Mitarbeiter beim Paul-Ehrlich-Institut angesehen. Ich bin erschüttert. Meine Frage: Finden Sie eine Impfpflicht gerechtfertigt?

Beste Grüße
G. B.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Impfpflicht. Darin haben Sie erwähnt, dass eine Masernerkrankung früher "völlig normal" gewesen sei. Nicht ungewöhnlich war zu dieser Zeit allerdings auch, dass Kinder an der Erkrankung verstorben sind. Noch für den Zeitraum von 2001 bis 2012 starb in Deutschland einer von 1000 Erkrankten. In weniger entwickelten Ländern beträgt die Sterblichkeit sogar bis zu 6 %! https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Masern.html;jsessionid=1599AD63EAEA2E7F6BC0BD63876B0CAA.1_cid298#doc2374536bodyText8
. Da ein tödlicher Verlauf der Masern durch den Impfstoff vermieden werden kann, erachte ich es als unsere Pflicht, diesen Schutz auch zu gewährleisten. Der deutlich überwiegende Teil der Bevölkerung stimmt mit mir übrigens darin überein.

Grundlegend folgt das geplante Gesetz folgendem Ansatz: Die Impfpflicht wurde nur für bestimmte Personengruppen eingeführt und geht nicht mit einem allgemeinen Impfzwang einher. Auch werden Vorkehrungen getroffen, um die schon jetzt geringen Impfrisiken noch weiter zu minimieren. So wird eine Impfung in jedem Fall nur nach einer umfangreichen Beratung durchgeführt, die über mögliche Impfrisiken aufklärt. Sollte es eine entsprechende medizinische Begründung geben, kann in Einzelfällen auch von der Impfung abgesehen werden.
Der Hintergrund des Gesetzes: Es ist unsere Aufgabe, durch einen flächendeckenden Impfschutz diejenigen vor einer Masernerkrankung zu schützen, die mit einem Alter von weniger als einem Jahr nicht nur zu jung für eine Impfung, sondern, gemeinsam mit älteren und kranken Menschen, auch die Mitglieder unserer Gesellschaft sind, die sich am wenigsten selbst schützen können. Jede Erkrankung kann Langzeitschäden bei den erkrankten Kindern verursachen und im schlimmsten Fall sogar noch Jahre später zum Tod führen. Der hier beabsichtigte und unter medizinischen Gesichtspunkten essentielle Herdenschutz lässt sich nur gewährleisten, wenn die Zahl der geimpften Personen in der Gesamtbevölkerung hinreichend groß ist.

Daher noch einige Anmerkungen zur Sicherheit der Impfungen:
Nach geltendem Arzneimittelrecht erhält ein Impfstoff nur dann eine Zulassung, wenn nachgewiesen ist, dass er auch wirksam und verträglich ist. Den Nachweis muss der Hersteller in vorklinischen Untersuchungen und klinischen Prüfungen erbringen. Geprüft werden die wissenschaftlichen Belege auf EU-Ebene unter der Regie der Europäischen Arzneimittelagentur EMA (European Medicines Agency). Hierzulande liegt die Verantwortung beim von Ihnen erwähnten Paul-Ehrlich-Institut als Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel. Diese Prüfungen belegen die Sicherheit der in Deutschland verwendeten Impfstoffe und prüfen auf diesem Wege auch ausführlich mögliche Nebenwirkungen.

In der Vergangenheit haben wir bereits durch zahlreiche Maßnahmen versucht, die freiwillige Impfrate zu erhöhen. Diese Maßnahmen haben nicht gefruchtet. Aus den angeführten Gründen halte ich daher die Einführung einer partiellen Impfpflicht, gerade zum Schutze der Jüngsten in unserer Gesellschaft, für richtig.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich