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Michael Meister
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Frage von Erika S. •

Frage an Michael Meister von Erika S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Doktor Meister,

können Sie sich -und mir- erklären, warum der Schutz vor Tabakrauch in Gaststätten in ganz Europa Gesetz ist und unsere Regierung ohne Ende herumeiert, so dass man sich vor seinen ausländischen Freunden schämt.

Die gleiche Frage stellt sich zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen.

Ist die Bundesregierung nicht handlungsfähig, weil die Tabak- bzw. Autolobby alle Fäden in der Hand hält und unsere Damen und Herren Volksvertreter schlicht erpresst?

Ich freue mich auf Ihre offene, ehrliche Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Erika Scheffold

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Scheffold,

vielen Dank für Ihre Email vom 11. Januar 2007, auf die ich Ihnen gerne antworte.

Ziel der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag ist es, die Nichtraucher besser als bisher zu schützen. Deshalb wurde im Herbst 2006 eine Arbeitsgruppe der Koalition eingesetzt, die eine möglichst umfassende und einheitliche Lösung auf allen staatlichen Ebenen vorbereiten sollte. Es wurde kein Schnellschuss, sondern eine rechtlich fundierte Lösung angestrebt.

Die Arbeitsgruppe hat einen fachlich tragfähigen Kompromiss erarbeitet. Danach soll in öffentlichen Gebäuden, in Theatern und Kinos sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Speisegaststätten und Discos ein generelles Rauchverbot gelten. Schankwirtschaften wie Kneipen und Bars sollten von dieser Regelung ausgenommen werden. Darüber hinaus soll die Altersgrenze für den Erwerb von Zigaretten durch Jugendliche von 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Dieser Kompromiss wurde jedoch unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Bundes gestellt.

Bei den Beratungen stellte sich von Anfang an die Frage, ob der Bund für einen umfassenden Nichtraucherschutz zuständig ist. Da das Bundesjustiz- und das Bundesinnenministerium verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine bundeseinheitliche Regelung eingebracht hatten, wurden die Länder vom Bundeskabinett dazu aufgefordert, in ihrem Kompetenzbereich eigene Regelungen zu treffen. In bundeseigenen Einrichtungen wie Behörden, Bahnhöfen, Flughäfen und Gerichten will der Bund selbst Rauchverbote erlassen. Außerdem ist man sich über ein Verkaufsverbot von Zigaretten an unter 18jährige einig.

Für die Bereiche Gaststätten, Schulen, Krankenhäuser, Kindertagesstätten und Hochschulen liegt die verfassungsrechtliche Zuständigkeit bei den Bundesländern. Dieses ist insbesondere auch der Föderalismusreform geschuldet. Das hat zur Folge, dass für einen bundesweit einheitlichen und wirksamen Nichtraucherschutz Bund und Länder zusammenarbeiten müssen.

Aus diesem Grund hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel MdB das Gespräch mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer gesucht. In diesen Gesprächen konnte festgestellt werden, dass Bund und Länder ein gemeinsames Grundverständnis bei einem besseren Schutz der Nichtraucher haben. Um trotz der Zuständigkeit der 16 Bundesländer möglichst einheitliche Regelungen festzulegen, soll eine Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, sich über Nichtraucherschutzregelungen in nicht-bundeseigenen Gebäuden sowie in der Gastronomie zu einigen, um die Bürger zukünftig besser vor dem Passivrauch zu schützen.
Über das weitere Vorgehen der Bundesländer mit dem Ziel, ein möglichst einheitliches Rauchverbots zu realisieren, soll die Arbeitsgruppe bis März einen gemeinsamen Vorschlag vorlegen.

Trotz der Entscheidungen, dass die Zuständigkeit für den Nichtraucherschutz nicht in vollem Umfang beim Bund liegt, gehen wir davon aus, dass der oben erwähnte Kompromissvorschlag der Fraktionsarbeitsgruppe als Grundlage dient, um ein möglichst weitreichendes und einheitliches Rauchverbot in Deutschland einzuführen. Es liegt nun an den Ländern, es umzusetzen.

Stichwort Tempolimit: Eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf deutschen Autobahnen lehne ich ab. Im Übrigen gilt schon heute auf über einem Drittel des deutschen Autobahnnetzes eine dauerhafte bzw. temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung.

In meinen Augen hat sich die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h bewährt, was sich auch in dem relativ niedrigen Unfallrisiko auf den Autobahnen ausdrückt. Eine starre Tempo-Obergrenze auf Autobahnen erhöht außerdem nicht die Sicherheit, wie Beispiele aus anderen europäischen Ländern zeigen.

Flexible Verkehrsregelungen an Engpässen, Unfallschwerpunkten oder witterungsbedingt gefährdeten Streckenabschnitten – kombiniert mit einer noch konsequenteren Überwachung der geltenden Verkehrsvorschriften - sind erheblich wirkungsvoller als ein generelles Tempolimit, das auch aus umweltpolitischer Sicht nicht geboten ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Meister, MdB

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