Olaf Wegner
PIRATEN
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Olaf Wegner von Wilfried M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wegner,

Sie hatten hier geschrieben, daß sich Ihre Partei mit dem Problem- Thema der Forensischen Psychiatrie auseinandersetzen wollte, der Termin aber seinerzeit ausfiel (1).

Ich wüßte nun gern, ob es hierzu inzwischen ein Positionspapier gibt und wer ggf. Ansprechpartner wäre, an den ich mich wenden könnte.

Insbesondere möchte ich erfahren, ob sich die Piratenpartei für die Einführung von Rechtsnormen (z.B. in die StPO) zur Regelung der videografischen Dokumentation des Begutachtungsgesprächs mit den Zielen der Verbesserung der Begutachtungsqualität und damit der - durch Fehlbeurteilungen bedrohten - Rechtssicherheit der Probanden bzw. Patienten.
In anderen Parteien scheint es diesbezüglich noch keine Bewegung zu geben (vgl. Schweigen der Abgeordneten KRAMME, MdB (SPD) auf Nachfragen (2)).

Auch interessiert mich Ihre Auffassung zu meiner Meinung, daß es Forensische Kliniken künftig gar nicht mehr geben sollte, weil es dort die nach meiner Überzeugung sehr wichtige Wahlfreiheit (bezüglich des konkreten Therapeuten und seiner Methoden) nicht gibt und alternativ künftig auch eine Behandlung - in besonderen Räumen der JVA - durch frei praktizierende bzw. niedergelassene, von Weisungen einer Institution unabhängige Ärzte und Dipl.-Psychologen denkbar wäre.
Gehen Sie davon aus, daß sich jeder Therapeut - und das Behandlungsteam einer Station - auf die Behandlung von speziellen Schwierigkeiten eines jeden Patienten verstehen kann?

Mit frdl. Grüßen
Dipl. med. W. Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr

1) http://www.abgeordnetenwatch.de/olaf_wegner-928-49999--f369623.html#q369623
2) http://www.abgeordnetenwatch.de/anette_kramme-778-78267--f409500.html#q409500

Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Herr Meißner,

wir haben einen recht umfassenden programmatischen Bestand zum Bereich "Psyche", der unter anderem den Ausbau der Versorgungsangebote, größtmögliche Inklusion aller Menschen mit psychischen Problemen, und Abbau der bürokratischen Hürden für Patienten vorsieht - http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Psyche .

Konkret zum thematischen Bestandteil "Forensische Psychiatrie" haben wir derzeitig nur indirekt einen Punkt - und zwar den folgenden zu dem Aspekt, der Sie ja besonders interessiert - und sind ansonsten darauf angewiesen, von unserem programmatischen Bestand abzuleiten.

Wir setzen uns dafür ein, dass alle gerichtlich relevanten Vernehmungen akustisch oder audiovisuell vollständig aufgezeichnet werden - so auch Begutachtungen in Bezug auf potentiellen und tatsächlichen Patienten von forensischen Phychiatrien. Die angefertigten Aufzeichnungen sollen auf einem Datenträger gespeichert und zur Akte der vernommenen Person genommen werden, für die dann nur Verfahrensbeteiligte Einsichtsrechte haben. Das verbessert die Nachprüfbarkeit des Falls für die Betroffenen und entlastet Gerichte.

Ich kann Ihre grundsätzliche Überlegung -forensische Kliniken abschaffen zu wollen- nachvollziehen, halte sie jedoch für nicht praktikabel und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und zwar aus folgenden Gründen: Patienten die aufgrund psychotischer Störungen in forensischen Psychiatrien untergebracht sind, haben oft eine stark von der Norm abweichende Wahrnehmung der Realität, die anderen Menschen ein Zusammenleben mit ihnen praktisch unmöglich macht und sie -gerade in JVAs- massiven Anfeindungen bis hin zu körperlichen Bedrohungen erfahren; folglich müssten diese Personen (auch zu ihrem persönlichen Schutz) in JVAs in Einzelhaft genommen werden oder es müsste wegen ihnen die Überwachung aller Gefängnisinsassen massiv ausgebaut werden. Beides ist in meinen Augen nicht akzeptabel. Darüber hinaus sind Patienten in forensischen Psychiatrien nicht schuldfähig und dürfen von daher laut den Regeln der Rechtstaatlichkeit nicht in JVAs untergebracht werden; und das finde ich gut so. "Andernfalls wäre die Strafe eine mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbare Vergeltung für einen Vorgang, den der Betroffene nicht zu verantworten hat."(vgl. BVerfGE 20, 323 Rn. 31)

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Wegner