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Gordon Schnieder
CDU
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Frage von Kerstin D. •

Sehr geehrter Herr Schnieder, würden Sie sich bei Ihrer Landesregierung für die Prüfung eines AFD-Verbotes einsetzen?

Zurzeit gibt es auf Inn.it eine Petition, die eine Prüfung eines AFD-Verbots durch das Bundesverfassungsgericht fordert (https://innn.it/afdverbot).Das BVG könnte durch den Bundesrat beauftragt werden. Daher würde eine Werbung Ihrerseits und Ihrer Fraktion das Verbots-Vorhaben vorantreiben.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau D.,

 

für mich persönlich und darüber hinaus für uns als gesamte CDU gilt eine klare Beschlusslage: Wir arbeiten nicht mit der AfD zusammen. Weder in den Parlamenten, noch in den kommunalen Einrichtungen wird es eine Zusammenarbeit mit der AfD geben.

 

Ein Parteiverbotsverfahren unterliegt auf Grund des immensen Eingriffs in das verfassungsrechtlich garantierte Parteienprivileg aber hohen Anforderungen. Lediglich das Bundesverfassungsgericht kann die Verfassungswidrigkeit einer Partei feststellen. So hat es in der Geschichte der Bundesrepublik erst zwei Parteiverbote gegeben, obwohl bereits vielfach Bemühungen zum Verbot von Parteien (zuletzt 2016 im Fall der NPD) angestrengt wurden, die aber letztlich nicht zum Erfolg geführt haben.

 

Es muss uns klar sein, dass Parteiverbote in der Konsequenz nicht dazu geeignet sind, politische Probleme zu lösen.

Vielmehr ist es Aufgabe aller demokratischen Parteien die AfD inhaltlich zu stellen, klare Kontrapunkte zu setzen und ihre Ideologien zu entlarven.

 

Daran arbeiten wir als CDU-Fraktion in Rheinland-Pfalz tagtäglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Gordon Schnieder

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