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Gordon Schnieder
CDU
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Frage von Andreas K. •

Wie steht die CDU RLP zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Besoldung und Versorgung, LBVAnpG 2024/2025, und halten Sie das aktuelle Besoldungssystem für verfassungskonform?

Sehr geehrter Herr Schnieder,

nach Urteilen des BVerfG aus dem Jahr 2020 (2 BvL 4/18, 2 BvL 6/17) haben mehrere Bundesländer die Besoldungsgesetze angepasst und neben der Streichung von niedrigen Besoldungsgruppen/stufen hauptsächlich Familienzuschläge stark angehoben.

Auch im aktuellen Gesetzentwurf werden Familienzuschläge wieder deutlich erhöht um den Vorgaben des BVerfG vermeintlich gerecht zu werden.

Verwaltungswissenschaftler sehen die teilweise sehr hohen Familienzuschläge kritisch. So bestimmt der Familienstand mittlerweile über einen erheblichen Teil der Besoldung und nimmt eine überproportionale Komponente ein, was dem Leistungsprinzip aus den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums und dem Gleichbehandlungsgrundsatz (auch gegenüber anderen Berufsgruppen) widerspricht.

Eine generelle Anpassung der Grundbesoldung für alle Beamten zur Herstellung einer amtsangemessenen Besoldung steht, man könnte vermuten aus finanziellen Gründen, wohl nicht zur Debatte.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die formulierte Frage, die ich Ihnen im Folgenden gerne beantworte.

Die CDU-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag Rheinland-Pfalz wertschätzt das Beamtentum auf Kommunal- sowie Landesebene und bekräftigt, dass die Beamten eine der tragenden Säulen des Staatswesens sowie des Gemeinwohls sind.

Entsprechend dieser fundamentalen Bedeutung ist es der Standpunkt der CDU-Fraktion Rheinland-Pfalz, dass der Staat im Rahmen seiner finanziellen Mittel verpflichtet ist, seine Beamten -  einschließlich der Familie - lebenslang angemessen zu alimentieren und hierüber hinaus den Beamten eine nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend einen angemessenen Lebensunterhalt zu ermöglichen.

Der BVerfG betont hierbei den weiten besoldungsrechtlichen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers hinsichtlich der Besoldungsstruktur sowie hinsichtlich der konkreten Höhe, sodass die Angemessenheit nur aus dem Zweck und der besonderen Stellung von Beamten entnommen werden kann. Eine Besoldung ist insofern angemessen, wenn sich die Beamten gänzlich dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf widmen und die dem Beamten im Staatsleben zufallende Funktion rechtlich und wirtschaftlich unabhängig erfüllen kann. Daneben hinaus ist bei der konkreten Bestimmung der angemessenen Besoldungshöhe dem Leistungsprinzip entsprechend auch das gesellschaftliche Ansehen des jeweiligen Amtes und der geforderte Ausbildungsstand mitberücksichtigen. Eine angemessene Besoldung zeichnet sich weiterhin dadurch aus, dass eine Anziehungskraft und Attraktivität für notwendige überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte von der Besoldung ausgeht, sodass eine bestehende Personalnot in staatlichen Bereichen verringert und künftig präventiv begegnet werden kann. Deshalb setzt sich die CDU-Landtagsfraktion seit vielen Jahren für eine Steigerung der Bezüge der Kommunal- und Landesbeamten ein, um insbesondere die Abwanderung von qualifizierten Beamten in andere Bundesländer zu verhindern.

Familienzuschläge sind Bestandteile der Besoldung und entstehen aus der staatlichen Fürsorgepflicht gegenüber den Beamten. Im Rahmen dieser Fürsorgepflicht ist der Staat angehalten Beamten einen angemessenen, realitätsgerechten Unterhalt seiner Kinder zu gewähren, um Beamte mit und ohne Kinder ein vergleichbares Lebensniveau zu ermöglichen, ohne dass auf dem familienneutralen Bestandteil des Gehalts zurückgegriffen werden muss. Die Zuschläge samt Höhe rechtfertigen sich aus der besonderen staatlichen Fürsorgepflicht und knüpft nicht an der jeweiligen Leistung der Beamten an.

Mit freundlichen Grüßen

Gordon Schnieder

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