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Jan-Wilhelm Pohlmann
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Frage von Anja S. •

Wann erhalten die Beamtinnen und Beamten die Nachzahlungen, welche das Land Hessen durch die verfassungswidrig zu niedrige Besoldung seit 2013 nicht gezahlt hat?

Werden auch die Beamten die Nachzahlung erhalten, die keinen Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt haben?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.

der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat am 30. November 2021 die Frage bzgl. der Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung in Hessen für den Zeitraum von 2013 bis 2020 dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die dortige Gerichtsentscheidung bleibt abzuwarten.

Der Hessische Landtag hat bereits im Februar 2023 zusätzlich zu den tariflichen Steigerungen eine weitere Erhöhung der Beamtenbesoldung vorgenommen.

Zum 01.04.2023 wurde die Besoldung um zusätzliche 3% erhöht. Zum 01.01.2024 erfolgt eine weitere Erhöhung um 3%. Darüber hinaus wurden die Kinderzuschläge deutlich angepasst. 

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